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UMTS-Milliarden auf dem Prüfstand

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    Mit den Milliarden-Einnahmen aus der Auktion der UMTS-Mobilfunklizenzen vor gut drei Jahren hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) gut Lachen. Rund 50 Milliarden Euro nahm der oberste Kassenwart der Nation aus der spektakulären Versteigerung ein. Wenn die Gerichte den Betreibern in Österreich Recht geben sollten und sie eine Steuerrückerstattung erhalten, dürfte Eichel das Lachen im Nachhinein vergehen. Dann könnten die Chancen der Lizenznehmer in Deutschland steigen, aus der Bundeskasse 7 Milliarden Euro zurückzuerhalten.
    "Wir warten ab, eine Entscheidung ist noch nicht getroffen", sagt Vodafone D2-Sprecher Jens Kürten über eine mögliche Klage des zweitgrößten Mobilfunkbetreibers in Deutschland. Auch bei T-Mobile, O2, E-Plus und bei MobilCom heißt die Devise: abwarten. "Wir haben bereits vor einem Jahr die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgefordert, die Mehrwertsteuer auf der UMTS-Rechnung auszuweisen", sagte O2-Sprecher Stefan Zuber. Neben den fünf Lizenzinhabern hatte im August 2002 auch das spanisch-finnische Konsortium aus Telefonica und Sonera (Quam) eine UMTS-Lizenz ersteigert. Dabei haben die beiden Neulinge MobilCom und Quam ihr UMTS-Abenteuer zwar längst beendet, aber eine steuerliche Rückerstattung von jeweils mehr als 1 Milliarde Euro könnte ihnen den bitteren Ausstieg etwas versüßen.

    Der UMTS-Steuerstreit dreht sich Kern um eine Frage: War die Versteigerung vom August 2000 ein hoheitlicher Akt oder ein Erwerbsgeschäft? "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Auktion nicht steuerpflichtig war", betont Harald Dörr, Sprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), der obersten Aufsichtsinstanz über den deutschen Telekom-Markt. Erst vor wenigen Tagen stellte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, unmissverständlich klar, eine Umsatzsteuerpflicht bestehe nicht. Selbst für den Fall, dass die Gerichte die Erhebung einer Mehrwertsteuer für rechtens erklärten, sei eine Nachforderung nur sehr schwer durchzusetzen. Denn ein Steuerzuschlag hätte ausdrücklich vorab in den Auktionsbedingungen genannt werden müssen, meint Kurth. Auch Rechtsexperten sind sich keineswegs sicher, dass ein positiver Entscheid in Österreich automatisch in Deutschland zu Rückforderungen und Klagen führen wird.

    So rechnet die Bundesregierung nicht damit, dass mögliche Klagen Erfolg hätten. Der Staat habe bei der Versteigerung "im Kern eine hoheitliche Aufgabe" wahrgenommen. Die "kann mitnichten mit einer Steuer belastet werden", sagte der Finanzministeriums-Sprecher Jörg Müller. Mit einer Klage gehen die Betreiber zudem ein hohes Risiko ein. Kenner veranschlagen die Prozesskosten auf eine Summe von 90 Millionen Euro. Kein Wunder, dass die Mobilfunkkonzerne zunächst in Österreich die gerichtliche Klärung anstreben. Doch dieser Prozess kann sich über Jahre hinziehen. Zuerst wird der Europäische Gerichtshof europarechtliche Fragen beantworten -- Dauer: rund zwei Jahre. Danach müssen die österreichischen Gerichte entscheiden. Eichels Kasse bleibt damit vor dem Zugriff der Mobilfunkkonzerne in den nächsten Jahren mit Sicherheit verschont. (Peter Lessmann, dpa) / (jk/c't)
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