Mit dem neuen Lohnausweis werden Steuerschlupflöcher gestopft. Alle Lohnnebenleistungen sind neu aufzuführen und zu versteuern! Ein gängiges Beispiel das Auto. Heute oft praktiziert, das Auto gehört zwar dem Geschäft wird aber auch privat gefahren – neu steuerpflichtig!
Damit ihr wisst was neu steuerfrei ist, hier eine Liste. Die Idee dahinter, das Einkommen mit solchen steuerfrei „Geschenken“ aufzubessern ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Davon profitieren Arbeitgebern wie Arbeitnehmer.
STEUERFREI
- Kostenlose SBB Halbtax Abos
- Reka Checks bis 600.- pro Jahr
- Geschenke bis 500.- pro Jahr
- Private Nutzung von Arbeitswerkzeug
- Die Gutschrift von Flugmeilen
- Beiträge an Vereins- und Klubmitgliedschaften bis 1000.- pro Jahr
- Beiträge an Fachverbände (Summe nicht beschränkt)
- Karten für kulturelle und sportliche Anlässe bis 500.- pro Jahr
- Reisekosten für begleitenden Gatten oder Partner
- Aus- und Weiterbildungskosten bis 12'000.- pro Jahr
- Beiträge zur Verbilligung von Krippenplätzen
- Gratisparkplatz am Arbeitsort
- Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen auf Verlangen von Arbeitgeber oder Pensionskasse
- Rabatte auf Waren für den Eigenbedarf
- Spesenauszahlungen – kantonal geregelt!
STEUERPFLICHTIG
- SBB GA, ausser bei geschäftlicher Notwendigkeit
- Mitgliedschaften bei Fitness- und Golfklubs
- Geschäftsautos die privat genutzt werden. Der Anschaffungspreis dient als Berechnungsbasis!
Jahrasta
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