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Firewall-Statistiken: dürfen wir die einsehen???

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  • Firewall-Statistiken: dürfen wir die einsehen???

    Hallo

    Unsere Firewall als Gateway für alles, was ausm Firmen-LAN kommt protokolliert das:
    • - TopLists der WEbsites (die 20 Sites mit den meisten Hits)
      - die übertragenen Anzahl Bits einer IP nach aussen/innen
      - auf welchem Port wieviel übertragen wird über den Gateway...
    daher die Frage: darf man denn, ohne ganz klare Verträge mit den MAs zu machen, überhaupt solche (voneinander unabhängige) Statistiken anschauen? Es heisst ja da "nur", ... dass die Site xy soundsoviel mal aufgerufen wurde, dass die IP soundsoviel MBytes überträgt über den GW/empfängt über den GW..... beziehungsweise dass über den Service TCP 1494 soundsoviel MBytes übertragen/empfangen wurden über den GW..... nun aber folgendes Beispiel:
    • weil die site xy 300hits aufweist, wird die Protokollierung gelöscht , geresetet...
    ...in einem solchen fall sieht man klar... dass die IP xy als einzige etwas über den GW überträgt (als beispiel).... somit auch für die hits auf der site xy verantwortlich ist....

    meiner Meinung nach ist das doch nicht ganz erlaubt... meiner Meinung nach müsste, um eine solche Statistik überhaupt zu führen.... Verträge mit den MAs vorhanden sein, ...oder? Jene müssten in diesen bestätigen, dass sie sich einverst. damit erkl., dass sie in jedem Fall... abgehört werden... und nicht, wie wir es geregelt haben--->im Falle von Verdacht auf Missbrauch
    hab ich da recht?

    Unsere Firma erlaubt die private Internetnutzung ausserhalb der Arbeitszeit auf nicht-sexistischen - rassistischen Seiten...aber da wir stempeln... kann ein MA ja während der Arbeitszeit auch ausgestempelt haben...und wir wären dann doch nicht berechtigt, seinen Verkehr nur schon mit Statistiken anzuschauen, oder?????

    Es steht natürlich schon im Vertrag, ...dass wir bei Missbrauch (also NICHT einfach so...)... berechtigt sind,... Kontrollen auszuführen,... jedoch ist der Missbrauch noch nicht bewiesen, ... wenn wir uns auf die Firewall einloggen!!
    gruss&danke
    pablo

  • #2
    Du sprichst da ein ganz heikles Thema an. Generell müssten laut Datenschutzgesetz die Mitarbeiter informiert werden und dies als Bestandteil des Arbeitsvertrages formuliert werden. Ich kenne aber einige Firmen die sich einen "Deut" um das kümmern sondern frischfröhlich monitoren. Die Mitarbeiter getrauen sich natürlich auch nicht zu motzen da sie ihre Arbeitsstelle nicht gefährden wollen.
    Als Inhaber einer Firma würde ich mich bei einem Rechtsanwalt absichern lassen!
    Zuletzt geändert von Trainer; 17.12.2003, 13:41.
    beste Grüsse
    Trainer

    "Es regnete nicht, als Noah die Arche baute!"

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    • #3
      Ich hab mal in meine beiden letzten Arbeitsverträgen nachgeschaut. Dort wurde korrekt mitgeteil, dass der Verkehr mit dem Internet aufgezeichnet, aber nur im Verdachtsfall ausgewertet wird, und dies nur mit der ausdrücklichen Benachrichtigung der betroffenen Personen.

      Im ersten Fall wurde die Auswertung statistisch erfasst, und monatlich am "schwarzen Brett" aufgehängt *g* Was meiner Meinung nach sehr wirkungsvoll war.

      Im zweiten Fall, wäre ich die Person gewesen, die den Verlauf hätte auswerten müssen. Ich hab in 3 Jahren keinen Blick daraufgeworfen und auch nie einen Auftrag dazu erhalten.

      Soviel zu meinen Erfahrungen zu dem Thema

      Cello
      "Wenn sie das haben wollen, müssen sie bezahlen. Wenn sie es nicht haben wollen, bekommen sie es umsonst" - Harald Naegeli (Sprayer von Zürich)

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      • #4
        dank euch für die antworten...

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