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Rechtliches zu Überstunden

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  • Rechtliches zu Überstunden

    Hallo zusammen

    ich wollte mal fragen ob es rechtlich vertretbar ist wenn ein betrieb vorschreibt das man im monat nicht mehr als 10 stunden überzeit auf den nächsten monat übetragen werden darf. die restliche zeit falls man mehr als 10 stunden hat verfallen....
    Eine sonderregelung ist zwar möglich für manche mitarbiter aber eigentlich nur die ausnahme.
    Ist sowas den Legal?

  • #2
    AW: Rechtliches zu Überstunden

    Das kommt auch auf Deinen Arbeitsvertrag an . . . .

    Habe einen Artikel gefunden, der Dir evtl. ein wenig weiterhilft: Glaus & Partner

    Gruss
    A. Einstein: "Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

    Kommentar


    • #3
      AW: Rechtliches zu Überstunden

      @ Harald
      Wirklich guter Text.

      @ Hanster
      Ich habe meinen Beitrag vor dem lesen des obengenannten Text geschrieben. Deshalb gibt es einige Überschneidungen. Ich setze ihn trotz des guten Textes hier rein, da es mir wichtig erscheint, auf alle die speziellen Vorschriften hinzuweisen. Man muss also im Einzelfall immer die Details eines Falles beachten.

      Hier also mein Beitrag


      Ja und nein.

      Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um eine Kaderstellung handelt. Ebenso gehe ich davon aus, dass die Überstunden vom Vorgesetzten angeordnet oder bewilligt sind.

      Zum Beispiel bei Gleitzeitarbeit kann die von Dir erwähnte Regelung im Vertrag oder Personalreglement festgeschrieben werden. Man geht dabei davon aus, dass der MA bei gleitender Arbeitszeit kompensieren kann.

      Bei festen Arbeitszeiten sieht es anders aus. Dabei gilt ein Verzichtsverbot. Auf die Entschädigung oder die Kompensation von bereits geleisteten Überstunden kann der Arbeitnehmer nicht gültig verzichten. Eine vertragliche Abmachung kann sich gültig nur auf zukünftige Überstunden beziehen. Hier gibt es allerdings eine Menge spezieller Vorschriften die zum Teil aus Gerichtsentscheiden kommen.

      In dem von Dir beschriebenen Fall, müsste man also noch einige Details abklären. Zum Beispiel, ob es sich neben Überstunden auch noch um Überzeit handelt oder was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht. Übrigens stehen die gesetzlichen Vorschriften betreffend Überstunden im OR Art 321c.
      Gruss
      Gandalf

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