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  • Steuertips

    Ja, es ist wieder einmal soweit, die Steuern müssen eingereicht werden. Hierzu noch ein kleiner aber sehr likrativer Tip:

    Wenn ich in den zu Vesteuernden Jahr eine IT Ausbildung absolviert habt, dann zieht einfach alles was mit EDV zu tun hat von den Steuern ab. Also ADSL Anschluss, Neubeschaffungen, Software, etc.

    Habe ich auch so gemacht und das Steueramt hat bisher nicht reklamiert.

    Gruss Schubo
    "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
    wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
    Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • #2
    Coole Idee.....probiere ich nun auch so... Merci.
    Grüsse
    Rene

    Administrator von informatikboard.ch

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    • #3
      ich war dieses jahr einige monate arbeitslos, mir kam nun die idee auch den internet anschluss sowie die gekauften tagesanzeiger abzuziehen.
      wollte es unter punkt 3 abziehen, aber der pauschalbetrag ist höher als das was ich abziehen wollte. und unter weiter und umschulungskosten kann ichs wohl nicht abziehen...... jemand einen tip??

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      • #4
        Re: Steuertips

        Original geschrieben von schubo
        Ja, es ist wieder einmal soweit, die Steuern müssen eingereicht werden. Hierzu noch ein kleiner aber sehr likrativer Tip:

        Wenn ich in den zu Vesteuernden Jahr eine IT Ausbildung absolviert habt, dann zieht einfach alles was mit EDV zu tun hat von den Steuern ab. Also ADSL Anschluss, Neubeschaffungen, Software, etc.

        Habe ich auch so gemacht und das Steueramt hat bisher nicht reklamiert.

        Gruss Schubo
        mache ich auch schon länger so.

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        • #5
          @ balkonman

          Was gibst Du für Gründe an, um solche Abzüge zu rechtfertigen?

          Gruss Schubo
          "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
          wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
          Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

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          • #6
            da ich in der informatik arbeite und auch von zu hause aus, benötige ich ein büro. alle hardware und software werden da abgezogen.

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            • #7
              Wieviel kann man da eigentlich max. Abziehen ?
              Grüsse
              Rene

              Administrator von informatikboard.ch

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              • #8
                Keine Ahnung, ziehe einfach alles ab, hat immer funktioniert.

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                • #9
                  Hier noch eine Ergänzung für unsere deuteschen Freunde:

                  Urteil des Bundesfinanzhofs: Fiskus muss privat angeschaffte aber beruflich genutze PCs anerkennen
                  Privat angeschaffte Computer sind jetzt in fast allen Fällen steuerlich absetzbar. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 135/01) kann ein privat angeschaffter, aber beruflich genutzter PC ein Arbeitsmittel sein, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin mit. Damit seien die Zeiten vorbei, bei denen bei privaten PCs regelmäßig von einer deutlich überwiegenden Privatnutzung auszugehen ist.



                  So ist jetzt den Angaben zufolge ein privat angeschaffter, aber beruflich genutzter Computer zu 100 Prozent absetzbar. Voraussetzung dafür ist aber, dass er nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird - das heißt, dass die Privatnutzung 10 Prozent nicht übersteigt. Im umgekehrten Fall der ausschließlich privaten Nutzung mit lediglich 10 Prozent beruflicher Nutzung entfällt die Absetzbarkeit. In allen übrigen Fällen ist eine Aufteilung entsprechend der tatsächlichen Nutzung vorzunehmen. Da es in der Praxis jedoch schwierig ist, den tatsächlichen beruflichen Nutzungsanteil zu bestimmen, ist es laut BFH vertretbar, diesen pauschal mit 50 Prozent zu berücksichtigen.

                  Will der Steuerpflichtige mehr Geld vom Staat zurück, muss er dafür zusätzliche Anhaltspunkte darlegen - zum Beispiel eine Arbeitgeberbescheinigung, betriebliche Software auf dem PC oder ein PC-Nutzerbuch über drei Monate.

                  Geräte wie Drucker oder Scanner sind den Angaben zufolge nicht selbstständig nutzungsfähig und damit keine sofort abschreibbaren geringwertigen Wirtschaftsgüter. Sie müssen ebenfalls über drei Jahre monatsgenau abgeschrieben werden. Ausnahmen bilden selbstständig als Fax oder Kopierer nutzbaren Kombigeräte und externe Datenspeicher.

                  ZDNet.de bietet aktuelle Nachrichten, Produkttests, Security und Praxis-Artikel aus dem IT-Bereich. Softwareentwickler erhalten wertvolle Ressourcen für ihre Projekte. IT-Manager und CIOs werden mit den neuesten Trends versorgt. Zudem bietet ZDNet.de Newsletter zu verschiedenen Bereichen.


                  Gruss Schubo
                  "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
                  wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
                  Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

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