Für den Entzug von Fahrausweisen gibt es Verschärfungen. Der Bundesrat hat die vom Parlament erlassene Verordnung in Kraft gesetzt. Derzeit gilt auf Schweizer Strassen ein Blutalkoholgrenzwert von von 0,8 Promille.
Wer ab Anfang 2005 mit mindestens 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einer Busse und/oder einer Haftstrafe rechnen. Ist der fahrerische Leumund ungetrübt und liegen keine weiteren Widerhandungen vor, wird eine Verwarnung ausgesprochen.
In anderen Fällen müssen Fehlbare den Fahrausweis für einen Monat abgeben. Lenkerinnen und Lenker, bei denen eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,8 Promille festgestellt wird, müssen den Führerschein für mindestens drei Monate abgeben und mit einer Busse und/oder einer Gefängnisstrafe rechnen.
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