Ein Händler, der Produkte wie Motherboards und Speichermedien verkauft, hatte dies mit der Begründung versucht, dass sonst häufig beschädigte Ware zurückgesendet werden (wie Computerpartner berichtet). Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Artikel virenverseucht seien. Die Richter des Oberlandesgerichts in Dresden sahen die Rechte der Kunden als wichtiger an. (doe)
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