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Rückgaberecht auch bei Motherboards

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  • Rückgaberecht auch bei Motherboards

    Auch beim Online-Kauf von sensiblen elektronischen Bauteilen muss dem Käufer ein Widerrufs- und Rückgaberecht eingeräumt werden. Ein Vertragspassus, der dieses Recht ausschließt, ist nicht zulässig.

    Ein Händler, der Produkte wie Motherboards und Speichermedien verkauft, hatte dies mit der Begründung versucht, dass sonst häufig beschädigte Ware zurückgesendet werden (wie Computerpartner berichtet). Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Artikel virenverseucht seien. Die Richter des Oberlandesgerichts in Dresden sahen die Rechte der Kunden als wichtiger an. (doe)



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    "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
    wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
    Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989
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