Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausserordentlich amüsanter Artikel zum Thema "GEZ Gebühren auf Computer und Internet"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ausserordentlich amüsanter Artikel zum Thema "GEZ Gebühren auf Computer und Internet"

    Bsonders der letzte Abschnitt mit der "Kulturflatrate" ist gigantisch*grins*



    ✓ kritisch, ✓ meinungsstark, ✓ informativ! Telepolis hinterfragt die digitale Gesellschaft und ihre Entwicklung in Politik, Wirtschaft & Medien.
    Smash your head on keyboard to continue...

  • #2
    ich frage mich eh,ob es rechtlich machbar ist, daß die GEZ für etwas Gebühren will, was ihnen weder gehört, noch von denen betreut wird...
    momentan spinnen sie doch alle !!

    Kommentar


    • #3
      Re: Ausserordentlich amüsanter Artikel zum Thema "GEZ Gebühren auf Computer und Inter

      Danke für den Link!
      Ist wirklich lesenswert!

      Kommentar


      • #4
        Vor Kurzem hat die Billag (schweizer Pendant zu GEZ) noch verlauten lassen, dass für Computer mit Internetanschluss keine Gebühren fällig sind:
        Werden Programme ab dem Internet via Modem und einem Computer gehört, so unterliegt dieser Empfang nicht der Meldepflicht.
        Seit dem 3.1.2005 ist man bei der Billag nun scheinbar anderen Meinung: http://www.billag.com/ratv/de/news/news1.php
        Radio hören und fernsehen mit dem Computer
        In diesen Tagen erhalten rund 3 Millionen Haushalte in der Schweiz die Gebührenrechnung für den Radio- und Fernsehempfang im 1.Quartal 2005. Mit der Rechnung verschickt Billag gleichzeitig einen Flyer mit Informationen zum Thema Radio hören und fernsehen mit dem Computer. Zudem gelten ab 1.1.2005 neue Regeln für Mahnungen und Betreibungen durch Billag.
        Müssen wir nun wirklich für Computer auch noch Gebühren bezahlen? Daheim ist das ja nicht so tragisch, da eh an vielen Orten auch ein TV- und Radiogerät vorhanden ist. Wie sieht es denn aber in Büros aus? Und wie kann ich den Computer "für den Empfang untauglich machen"?

        Was haltet ihr davon?

        bis bald
        Kermit

        PS: Gefunden auf Symlink, wo auch heftig Kommentiert wird!

        Kommentar


        • #5
          Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein privater, der kein Radio, aber zuhause ein PC mit einer Internetleitung von mind. ISDN hat, auf dem ein Windows System läuft, per 1.1.05 neu Radiogebühren bezahlen, da der Mediaplayer Bestandteil des Systems ist, auch wenn er es gar nicht dazu verwendet.

          Fazit:
          Auch wenn es sich nur um sehr geringe Gebühren handelt ( 14.10 / Monat), so finde ich das ganze recht unfähr. Wenn man z.B. den Mediaplayer nur dazu nutzt, lokale Dateien abzuspielen, muss man Gebüren bezahlen.


          Aber wie sieht das in Unternehmungen aus? Wir können rein technisch Streaming empfangen aber in der Verordnung steht, dass das hören von Online Radio verboten ist.

          Was macht man in so einem Fall?



          Ich frag mich so oder so, warum diese Gebühren erhoben werden. Damit die staatlichen Medien genügend Geld dazu haben, den gleichen Mist zu produzieren wie die privaten Stationen. Bsp: Musicstar, Gothelfs Zeiten, DRS3, etc, etc
          "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
          wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
          Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

          Kommentar


          • #6
            Original geschrieben von schubo
            Ich frag mich so oder so, warum diese Gebühren erhoben werden. Damit die staatlichen Medien genügend Geld dazu haben, den gleichen Mist zu produzieren wie die privaten Stationen. Bsp: Musicstar, Gothelfs Zeiten, DRS3, etc, etc
            Dazu die Antwort der Billag:
            14. Die Programme sind nicht nach meinem Geschmack, deshalb bin ich nicht bereit, die Gebühren zu bezahlen.

            Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn Ihnen die Programme nicht gefallen. Für Beschwerden über die Programme wenden Sie sich bitte an den zuständigen Programmveranstalter. Bei der SRG SSR idée suisse an die jeweilige Programmdirektion oder direkt an die Generaldirektion SRG SSR idée suisse, Tel. Nr. 031 350 91 11; Adresse: Giacomettistr. 3, 3006 Bern. www.srg-ssr.ch


            DAS find ich ziemlich frech von der Billag!

            bis bald
            Kermit

            Kommentar


            • #7
              15. Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich das Fernsehgerät nur als Monitor für Videos und / oder Computerspiele benutze ?


              Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig. Es reicht nicht, die Antenne abzuhängen oder das Gerät nicht an das Kabelnetz anzuschliessen. Nur wenn keinerlei funktionierende Antenneninfrastruktur (Satellitenspiegel, Zimmerantenne oder Kabelnetzanschluss) vorhanden ist, besteht für das Fernsehgerät keine Meldepflicht.

              Kann man überhaupt DRS über Satelit empfangen? Spielt zwar eh keine Rolle. Guckst Du:

              16. Warum muss ich Gebühren zahlen, wenn ich nur ausländische Programme mit der Satellitenschüssel konsumiere ?


              Die Gebühr ist dem Bund dafür geschuldet, dass Programme empfangen werden. Welche Programme auf welchem Wege empfangen werden, spielt dabei keine Rolle (vgl. Frage 3 ).


              Man sollte wirklich wieder mal über diesem Verein diskutieren!
              "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
              wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
              Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

              Kommentar


              • #8

                Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig.
                Mit meiner Küchenausrüstung bin ich auch technisch in der Lage, Leute zu verletzen oder umzubringen: Muss ich nun mit einer Verhaftung rechnen?!?

                Zu denken gibt mir auch die Nummer 18:

                18. Habe ich eine Gebührenreduktion zugute, wenn ich in einem Empfangsloch einzelne Programme nicht empfangen kann ?
                Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Programme in einer bestimmten Qualität empfangen werden können. Die Gebühr kann somit nicht reduziert werden, wenn der Empfang einzelner Programme schlecht oder gar nicht möglich ist.
                Also auch wenn ich den TV weit weg von jeder Kabeldose aufstelle wäre ich ja rein theoretisch in der Lage, eine Tischantenne anzustöpseln, die mir dann das verschneite Bild auf die Mattscheibe streut. Somit muss auch dort bezahlt werden!?!

                Hey, ich mach eine Website auf und verlange dann von der gesamten Schweizer Bevölkerung Geld, da ja rein technisch die meisten in der Lage sind, die Seite zu besuchen! Wer macht mit?

                bis bald
                Kermit

                PS: Ich frage mich sowieso, ob es denn technisch eine so grosse Herausforderung ist, den TV-Konsum nach Verbrauch abzurechnen.

                Kommentar


                • #9
                  Heise hat übrigens auch was dazu:
                  Die Schweizer Inkassostelle für Rundfunkgebühren meint, Live-Streaming sei gebührenpflichtig. Nun wird vehemente Kritik laut.

                  Kommentar


                  • #10
                    @kermit. das mit der WEB Site hatte ich auch schon mal überlegt, aber dann WELTWEIT !!

                    es geht hier doch gar nicht darum das alles zu verstehen ob es SINN ergibt...

                    Wir haben es hier auch nicht mit Technikern oder Anwälten zu tun, es ist die eine oder andere Behörde, die uns einfach nur melken will.

                    Bei evtl. Aufsässigkeiten vom zu melkenden Volke aus erden dann einfach die entsprechenden §§ gebastelt, daß das auch alles so mit der Abzocke gehen kann.

                    Es geht also -mal wieder- NUR ums liebe Geld...

                    Vie können wir einer Behörde diesen Braten vermiesen ??
                    Mit der ZEIT !! Dann wird ein noch so saftiger Braten nur noch Madenfutter....

                    also mit Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und ggf. mit Anwälten.

                    Vielleicht auch mal die Providerdarüber informieren, daß WENN denn Gebühren fällig werden würden eben einfach GEKÜNDIGT werde...

                    Ubnd damit könnten die ISP masiven Druck ausüben...

                    Warum sollten wir überhaupt -ja, auch WENN wir Radio via Stream nutzen- ZWEI mal Geld für diese EINE Leistung zahlen ??

                    Wehrt euch einfach MASSIV gegen das und es muß einfach finanziell unaktraktiv sein..... !!!

                    Kommentar


                    • #11
                      Ein weiteres Beispiel für "Hurra, wir ziehen Gebühren ein"

                      Auszug aus einem Dokument der Pro Litteris:

                      Es wird nichts oder fast nichts urheberrechtlich Geschütztes vervielfältigt bzw. in einem internen
                      Netzwerk gespeichert und weiterverbreitet

                      Der Einwand, dass mit dem Photokopiergerät nichts oder fast nichts urheberrechtlich Geschütztes
                      vervielfältigt bzw. im betriebsinternen Netzwerk nichts oder fast nichts Geschütztes gespeichert und
                      weiterverbreitet wird, kann nicht berücksichtigt werden.
                      Zu GT 8 hat das Schweizerische Bundesgericht am 10. Februar 1999 ein Leiturteil (siehe www.prolitteris.ch
                      unter Nutzer, Informationsmaterial) gefällt. Im Entscheid wird ausgeführt, dass Kopiergeräte heute in
                      Betrieben sehr verbreitet sind. Manchem Nutzer sei gar nicht mehr bewusst, dass Rechte von Urhebern
                      betroffen sind, sobald er einen Text aus einer Zeitung, einer Zeitschrift oder einem Buch kopiert. Solche
                      Werknutzungen seien jedoch aus einem zeitgemässen Geschäftsbetrieb nicht mehr wegzudenken. Die
                      moderne Kopiertechnik werde auch für die betriebsinterne Dokumentation eingesetzt. Es liege auf der
                      Hand, dass dabei – bewusst oder unbewusst – in nicht unerheblichem Umfang urheberrechtlich geschützte
                      Werke vervielfältigt werden.
                      Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass jeder Betrieb, der über ein Kopiergerät verfügt und
                      vom Pauschaltarif erfasst wird, vergütungspflichtig ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der tatsächlich
                      hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Dies gilt selbst dann, wenn im Einzelfall während
                      des ganzen Jahres keine einzige Kopie aus einem urheberrechtlich geschützten Werk erstellt wird.
                      In Bezug auf GT 9 hat eine Untersuchung des unabhängigen Forschungsinstitutes I + G Infratest + GFK aus
                      dem Jahre 2002 ergeben, dass nicht nur Grossfirmen, sondern je nach Branche auch kleine und
                      mittelgrosse Firmen urheberrechtlich geschützte Werke in betriebsinterne Netzwerke einspeichern und
                      intern weiterverbreiten. Analog zum Urteil des Bundesgerichts vom 10. Februar 1999 ist ein Betrieb, der
                      über ein betriebsinternes Netzwerk verfügt und unter die Tarifpflicht gemäss GT 9 fällt, in jedem Fall
                      vergütungspflichtig, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Zahl der im betriebsinternen Netzwerk
                      gespeicherten und weiterverbreiteten urheberrechtlich geschützten Werke.

                      Quelle: http://www.prolitteris.ch/imad/pdfd/MB_GT8_GT9_D.pdf

                      Vielleicht wird irgendwann eine Gebühr auf Klopapier erhoben

                      Grs Jürg

                      Kommentar


                      • #12
                        Stimmt, mit Pro Litteris ist das ja auch so ähnlich!
                        NIEMANDEM ist das logisch, aber es wird als Gesetz eingeführt!

                        Original geschrieben von sidi
                        Vielleicht wird irgendwann eine Gebühr auf Klopapier erhoben
                        Dazu noch ein Zitat von einem Unbekannten:
                        Benutzen Sie Klopapier beidseitig und der Erfolg liegt auf der Hand!

                        bis bald
                        Kermit

                        Kommentar


                        • #13
                          Die haben ja einen Hammer gefressen!!!

                          grz zer00

                          Kommentar


                          • #14
                            Original geschrieben von sidi
                            ...
                            ...
                            ...
                            Vielleicht wird irgendwann eine Gebühr auf Klopapier erhoben

                            Grs Jürg
                            Mehrwertsteuer..!
                            Der Staat verdient sogar an unsere Exkrementen.

                            Kommentar


                            • #15
                              Ich finds toll!
                              In Zukunft müssen wir dann beim Autokauf 1000 CHF für Bussen drauflegen. Schliesslich fährt ja jedes Auto schneller als 50

                              Cello
                              "Wenn sie das haben wollen, müssen sie bezahlen. Wenn sie es nicht haben wollen, bekommen sie es umsonst" - Harald Naegeli (Sprayer von Zürich)

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X