Wenn Ihr Fragen betreffend des graphologischen Gutachtens bei Stellenbewerbungen habt, könnte das folgende für Euch interessant sein.
Bewerbungsunterlagen und Graphologie
Graphologen analysieren die Handschrift und halten das Resultat in einem so genannten graphologischen Gutachten fest. Aus dem Schriftbild schliesst der Graphologe auf Persönlichkeitsmerkmale. Das sind Merkmale wie z.B. Intelligenz, Lernfähigkeit, Potential und Charakter. Allerdings ist die Graphologie keine exakte Wissenschaft und deshalb teilweise auch umstritten. Das graphologische Gutachten wird im Allgemeinen nur als zusätzliches Instrument eingesetzt.
Das Einholen eines graphologischen Gutachtens erfordert das Einverständnis des Betroffenen. Bei Kaderstellen genügt das im Stelleninserat verlangte handschriftliche Bewerbungsschreiben als stillschweigendes Einverständnis. Für „einfache“ Stellen muss (müsste) das Einverständnis des Betroffenen eingeholt werden.
Der Stellenbewerber hat das Recht, ein über ihn verfasstes graphologisches Gutachten einzusehen!
Da der Absender der Bewerbung nicht immer der Schreiber ist, wird manchmal am Ende des Bewerbungsgesprächs eine Handschriftprobe verlangt.
Viel Erfolg wünscht
Gandalf
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Thema aufgrund des DB-Crashs wieder manuel zurückerstellt.
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