Ich denke das nachstehende dürfte auch hier im Board für einige von Interesse sein.
Immer wieder taucht in meinem Umfeld die Frage auf, was darf der Arbeitgeber eigentlich den Stellenbewerber fragen und was nicht. Das ist im Detail immer wieder schwer zu beantworten, da es ganz auf die aktuelle Situation ankommt. Grundsätzlich gilt das folgende.
Was darf im Bewerberinterview durch den Arbeitgeber NICHT gefragt werden
- Familienplanung
- Vorstrafen
- Religiöse Zugehörigkeit
- Parteizugehörigkeit
- zwischenmenschliche Beziehungen
Das OR Art. 328b und auch das Datenschutzgesetz verbieten es dem Arbeitgeber grundsätzlich, Fragen zu stellen, die keinen sachlichen Arbeitsplatzbezug haben und die Persönlichkeit des Bewerbers betreffen. Fragen zum Persönlichkeitsbereich des Bewerbers sind nur zulässig, wenn sie einen klaren Arbeitsplatzbezug haben. (z.B. Religionszugehörigkeit beim Pfarrer)
Gruss
Gandalf
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