Ich denke das folgende könnte auch hier von Interesse sein.
Ich wurde gefragt, ob man vom ehemaligen Arbeitgeber auch nachträglich ein Zeugnis verlangen kann. Wenn man es also verloren oder gar nie erhalten hat.
Ja, man kann während 10 Jahren ein Zeugnis verlangen. Das setzt natürlich voraus, dass es den Betrieb noch gibt. Der Hintergrund ist, dass die Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse 10 Jahre beträgt.
Schöne Ostern wünscht Euch
Gandalf
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