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Freizeit und Lohnanspruch für die Stellensuche

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  • Freizeit und Lohnanspruch für die Stellensuche

    Wenn Ihr eine Stelle sucht oder es bald vorhabt, könnte Euch das folgende interessieren:

    FRAGE 1: Muss mir der aktuelle Arbeitgeber frei geben, (und wie oft) damit ich zu einem Bewerbungsgespräch gehen kann?

    OR Art. 29 erwähnt, dass der Arbeitgeber für die Stellensuche (Bewerbungsgespräche) frei geben muss. Als üblich gilt hier ½ Tag pro Woche. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.


    FRAGE 2: Muss mir für diese Zeit der aktuelle Arbeitgeber den Lohn bezahlen?

    Das OR schreibt für diese „Freizeit“ keine Lohnzahlungspflicht vor. Im Allgemeinen nimmt der Arbeitgeber bei Angestellten im Monatslohn keinen Abzug am Lohn vor. Bei im Stundenlohn Beschäftigten ist es üblich, für diese Zeit keinen Lohn zu bezahlen. Beachten sollte man, dass manchmal im Gesamtarbeitsvertrag oder dem Betriebsreglement diesbezüglich Regelungen getroffen werden.

    Gruss
    Gandalf

    N.B. Das obengesagte gilt für die Schweiz.
    Zuletzt geändert von Gandalf; 15.12.2005, 10:43.
    Gruss
    Gandalf

  • #2
    Danke für deinen Beitrag, die Realität sieht jedoch meisten anders aus. Ist ja nicht nur in diesem Beispiel so.
    Grz

    gscht

    Du machst ein Backup! Funktioniert auch der Restore?

    MCITP Windows Server 2008 Enterprise Administrator
    MCITP Windows Vista
    MCTS Exchange 2007 / 2010

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    • #3
      Danke Gandalf!

      grz zer00

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      • #4
        Sehr intressante Fragen Thx.

        Zu Fall 1: Ist das nur so wenn man bereits gekündigt hat oder gekündigt wurde oder geht das auch in ungekündeten Zustand? Ich meine normal sucht man ja etwas neues und kündet erst dann wenn man die neue Stelle hat.

        Ich finde das einfach ein bisschen riskant dem Arbeitgeber zu sagen "..hey ich brauche frei ich geh mich vorstellen" oder findet ihr nicht? Also ich würde das glaub nicht sagen und halt einfach mal nen halben tag frei nehmen damit der Arbeitgeber das ned merkt.

        Eine Frage hab ich noch:
        Wenn ich im ungekündeten Zustand auf Stellensuche gehe, wie macht man das mit den Referenzen? Als Referenz werde ich z.b. meinen Chef angeben.
        Aber auf der anderen Seite will ich ihm ja nichts sagen solange es nicht sicher ist...
        MCSE+S, CompTIA S+, CAS Information Security, MAS Information Security

        Kommentar


        • #5
          Original geschrieben von kazeerulaz
          Sehr intressante Fragen Thx.

          Eine Frage hab ich noch:
          Wenn ich im ungekündeten Zustand auf Stellensuche gehe, wie macht man das mit den Referenzen? Als Referenz werde ich z.b. meinen Chef angeben.
          Aber auf der anderen Seite will ich ihm ja nichts sagen solange es nicht sicher ist...
          Entweder den Ex-Chef oder einen direkten Vorgesetzten angeben, dem du vertraust.

          bis bald
          Kermit

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          • #6
            Original geschrieben von kermit
            Entweder den Ex-Chef oder einen direkten Vorgesetzten angeben, dem du vertraust.

            bis bald
            Kermit
            Ich habe immer die vergangenen als Referenz angegeben, aber nie den aktuellen.
            Grz

            gscht

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            • #7
              Original geschrieben von gscht
              Danke für deinen Beitrag, die Realität sieht jedoch meisten anders aus. Ist ja nicht nur in diesem Beispiel so.
              Hallo gscht

              Überall wo ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist es schwierig das Recht durchzusetzen ohne Angst vor negativen Folgen haben zu müssen.

              Allerdings wissen oft die Arbeitgeber (meistens kleinere) über Ihre Pflichten auf diesem Gebiet ungenügend Bescheid. Es ist also manchmal kein böser Wille dahinter, wenn sie Rechte des Arbeitnehmers beschneiden. In so einem Fall kann man mit einem Gespräch viel erreichen. Oft sind es auch nur die direkten Vorgesetzten, die keine Ahnung von der rechtlichen Situation haben. Die Personalabteilungen kennen solche Vorschriften meistens. Deshalb sind solche „Freitage“ und ähnliches oft in Personalreglementen und Gesamtarbeitsverträgen geregelt. In solchen Papieren würde ich als Arbeitnehmer auf jeden Fall nachsehen.

              Hast Du schlechte Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht?

              Gruss
              Gandalf
              Gruss
              Gandalf

              Kommentar


              • #8
                also ich gebe nur referenzen ab der vorhergehenden stelle an, niemals von der aktuellen.
                und ausserdem erst dann wenn ich zum einem ersten gespräch eingeladen werde, vorher braucht sich keiner da schon damit abzumühen.
                die sollen überhaupt mal zuerst die bewerbung richtig durchlesen wenn sie einem schon einladen, bald jeder 2. heini stellt fragen wie z.b. "wie lange müssen sie denn noch dienst leisten ?" obwohl da klar und breit steht dass ich die dienstpflicht längst erfüllt habe.

                am allerbesten übrigens: "sind sie verheiratet ?"
                "... ja natürlich, ich bin sehr froh dass sie mich auf diesen schreibfehler im lebenslauf aufmerksam machen, hab ich doch das wort "verheiratet" aus versehen in der hektik mit einen kleinen "ledig" geschrieben ..."
                (ja, ich weiss; man könnte auch antworten: nein, glücklich )


                nachtrag: ich mach auch lieber einen halben tag frei als mich zu outen dass ich fersengeld geben will
                Zuletzt geändert von Deine Mutter; 15.12.2005, 14:52.
                Diese Schlampe kommt mir nicht in mein Haus, hörst Du Norman !
                Mutter

                *** VACANCY *** BATES MOTEL ***

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                • #9
                  Hallo Gandalf

                  Nein bis heute nicht, da ich eben nie nach einen z.B halben Tag frei gefragt habe, sondern diesen auf meine Kappe genommen haben. Du hast schon recht mit deiner Ansicht, das die wenigsten über das Recht im Bild sind Interessant ist ja auch die Regelung, dass nach einer gewissen Anzahl Arbeitsstunden einem eine Pause zur Verfügung steht, wo wird diese überall eingehalten?
                  Grz

                  gscht

                  Du machst ein Backup! Funktioniert auch der Restore?

                  MCITP Windows Server 2008 Enterprise Administrator
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                  • #10
                    Original geschrieben von kazeerulaz
                    Sehr intressante Fragen Thx.

                    Zu Fall 1: Ist das nur so wenn man bereits gekündigt hat oder gekündigt wurde oder geht das auch in ungekündeten Zustand? Ich meine normal sucht man ja etwas neues und kündet erst dann wenn man die neue Stelle hat.

                    Ich finde das einfach ein bisschen riskant dem Arbeitgeber zu sagen "..hey ich brauche frei ich geh mich vorstellen" oder findet ihr nicht? Also ich würde das glaub nicht sagen und halt einfach mal nen halben tag frei nehmen damit der Arbeitgeber das ned merkt.

                    Eine Frage hab ich noch:
                    Wenn ich im ungekündeten Zustand auf Stellensuche gehe, wie macht man das mit den Referenzen? Als Referenz werde ich z.b. meinen Chef angeben.
                    Aber auf der anderen Seite will ich ihm ja nichts sagen solange es nicht sicher ist...
                    Hallo kazeerulaz

                    Zu Fall 1: Gemeint ist in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Wobei es keine Rolle spielt wer gekündigt hat. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sieht es natürlich anders aus. Also ich würde dem Arbeitgeber auch nichts von meiner Stellensuche sagen, wenn ich negative Folgen befürchten müsste. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber die wollte ich hier nicht anbringen um das ganze nicht zu kompliziert werden zu lassen. (Sozialpläne infolge Auflösung der Firma etc.)

                    Bei der Stellensuche gibt man dem suchenden Personalchef in der Regel aus der noch laufenden Stellung nichts Schriftliches. (Ausser man hat z.B. ein Zwischenzeugnis) Aus den Bewerbungsunterlagen weis der „neue Arbeitgeber“ also nur den Firmennamen und ab wann man in dieser Firma als was gearbeitet hat.

                    Gruss
                    Gandalf
                    Gruss
                    Gandalf

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                    • #11
                      Original geschrieben von Deine Mutter
                      also ich gebe nur referenzen ab der vorhergehenden stelle an, niemals von der aktuellen.
                      und ausserdem erst dann wenn ich zum einem ersten gespräch eingeladen werde, vorher braucht sich keiner da schon damit abzumühen.
                      die sollen überhaupt mal zuerst die bewerbung richtig durchlesen wenn sie einem schon einladen, bald jeder 2. heini stellt fragen wie z.b. "wie lange müssen sie denn noch dienst leisten ?" obwohl da klar und breit steht dass ich die dienstpflicht längst erfüllt habe.

                      am allerbesten übrigens: "sind sie verheiratet ?"
                      "... ja natürlich, ich bin sehr froh dass sie mich auf diesen schreibfehler im lebenslauf aufmerksam machen, hab ich doch das wort "verheiratet" aus versehen in der hektik mit einen kleinen "ledig" geschrieben ..."
                      (ja, ich weiss; man könnte auch antworten: nein, glücklich )


                      nachtrag: ich mach auch lieber einen halben tag frei als mich zu outen dass ich fersengeld geben will
                      Das sind dann natürlich schlecht vorbereitete Personalchefs. Aber bei vielen Bewerbungen, kann einem schon mal ein kleiner Fehler unterlaufen.

                      Es gibt allerdings auch Verfahren, bei denen der Personalchef absichtlich etwas falsches oder missverständliches sagt. Dies um zu sehen wie der Bewerber darauf reagiert. Zum Beispiel bei Führungsfunktionen kann man schon mal in eine (vom Arbeitgeber gewollte) sehr stressige Situation kommen. Und das auch ohne Assessment.

                      Gruss
                      Gandalf
                      Gruss
                      Gandalf

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                      • #12
                        Hi Gandalf

                        Besten Dank für deine Antwort.
                        Bin wahrscheinlich bald in so einer Situation...(jenachdem ob's dieses Jahr wieder ne 0-Runde gibt ) und da möcht ich ned unbedingt sagen dass ich was neues suche solange ich nix auf der Hand habe.
                        Werde auf alle Fälle jetzt mal ein Zwischenzeugnis verlangen damit ich seh wo ich stehe und mich auch mit dem berwerben kann.

                        Gruss Kazee
                        MCSE+S, CompTIA S+, CAS Information Security, MAS Information Security

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                        • #13
                          Original geschrieben von gscht
                          Hallo Gandalf

                          Nein bis heute nicht, da ich eben nie nach einen z.B halben Tag frei gefragt habe, sondern diesen auf meine Kappe genommen haben. Du hast schon recht mit deiner Ansicht, das die wenigsten über das Recht im Bild sind Interessant ist ja auch die Regelung, dass nach einer gewissen Anzahl Arbeitsstunden einem eine Pause zur Verfügung steht, wo wird diese überall eingehalten?
                          Schön für Dich.

                          Das mit den nicht eingehaltenen Pausen kann dem Arbeitgeber recht teuer zu stehen kommen. Die Umsetzung des Arbeitsgesetzes ist tatsächlich noch nicht überall fortgeschritten. Manchmal verwechseln die Arbeitgeber sogar das Arbeitsgesetzt mit dem OR. Aber auf Verbandstufe, ist das überall bekannt und der Arbeitgeber muss sich eben informieren.

                          Gruss
                          Gandalf
                          Gruss
                          Gandalf

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                          • #14
                            Original geschrieben von kazeerulaz
                            Hi Gandalf

                            Besten Dank für deine Antwort.
                            Bin wahrscheinlich bald in so einer Situation...(jenachdem ob's dieses Jahr wieder ne 0-Runde gibt ) und da möcht ich ned unbedingt sagen dass ich was neues suche solange ich nix auf der Hand habe.
                            Werde auf alle Fälle jetzt mal ein Zwischenzeugnis verlangen damit ich seh wo ich stehe und mich auch mit dem berwerben kann.

                            Gruss Kazee
                            In beiden Fällen viel Glück!

                            Gruss
                            Gandalf
                            Gruss
                            Gandalf

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                            • #15
                              zum Zwischenzeugnis: Ich verlange alle 2 Jahre ein Zwischenzeugnis, das hat eigentlich nur Vorteile !

                              - Ich habe dann sicher ein relativ aktuelles für eine Bewerbung und es macht auch nicht (mehr) speziell misstrauisch, weil es ja quasi "normal" ist dass ich immer eines verlange.

                              - Gibt es plötzlich Probs, z.B. mit dem Chef oder einem neuen Chef oder was auch immer, habe ich immerhin eine ganze Dokureihe guter Zwischenzeugnisse.

                              Also ich kann es jedem nur empfehlen sich regelmässig eines abzuholen. Was die denken beim ersten Mal soll Euch egal sein, ja keine falschen Hemmungen da.
                              Ich hab die Erfahrung dass nach mir dann die Kollegas alle nachgezogen haben, insbesondere die extrem-langjährigen, die auch glaubten die sähen die Pension sicher in derselben Firma ... 1. kam es anders, und 2. als man denkt ...
                              Diese Schlampe kommt mir nicht in mein Haus, hörst Du Norman !
                              Mutter

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