FRAGE 1: Muss mir der aktuelle Arbeitgeber frei geben, (und wie oft) damit ich zu einem Bewerbungsgespräch gehen kann?
OR Art. 29 erwähnt, dass der Arbeitgeber für die Stellensuche (Bewerbungsgespräche) frei geben muss. Als üblich gilt hier ½ Tag pro Woche. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.
FRAGE 2: Muss mir für diese Zeit der aktuelle Arbeitgeber den Lohn bezahlen?
Das OR schreibt für diese „Freizeit“ keine Lohnzahlungspflicht vor. Im Allgemeinen nimmt der Arbeitgeber bei Angestellten im Monatslohn keinen Abzug am Lohn vor. Bei im Stundenlohn Beschäftigten ist es üblich, für diese Zeit keinen Lohn zu bezahlen. Beachten sollte man, dass manchmal im Gesamtarbeitsvertrag oder dem Betriebsreglement diesbezüglich Regelungen getroffen werden.
Gruss
Gandalf
N.B. Das obengesagte gilt für die Schweiz.
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