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Zitat von Deepdiver
Hallo Gandalf
Besten Dank für die Info.
Hab grad ne Zusatzfrage betreffend Überstunden.
Bei uns hat grad ne Mitarbeiterin gekündigt und sie hat gesagt, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass sie die Überstunden nicht einziehen kann, sondern ausbezahlt wird. Ist das laut OR korrekt?
Nimmt mich halt Wunder weil ich vielleicht auch bald in dieser Lage bin.
Und wie sieht es mit den Ferien aus? Kannst Du da auch etwas dazu sagen. Ich bin der Meinung, dass die Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen.
Gruss
Erich
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Hallo Deepdiver
Das OR (Art. 321c Abs. 3) lässt zu, dass Überstunden nicht abgegolten werden müssen oder zum Beispiel immer kompensiert oder ausbezahlt werden müssen. Das kann im Arbeitsvertrag oder auch im GAV geregelt werden.
Ansonsten ist es so, dass die Kompensation und der Zeitpunkt durch gegenseitige Vereinbarung zu regeln ist. Also keine Partei kann einseitig entscheiden. Eine Ausnahme gibt es z.B. bei der Freistellung eines Mitarbeiters nach erfolgter Kündigung und auch bei Kurzarbeit oder Annahmeverzug des Arbeitgebers.
Bitte beachtet, dass diese Vorschriften nur für Überstunden aber nicht für Überzeit gelten!
Beim Ferienanspruch hat das Bundesgericht entschieden, dass dieser Anspruch grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden darf. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er wegen der Stellensuche seine Ferien nicht beziehen kann oder der Arbeitgeber einen personellen Notstand nachweisen kann.