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Arbeitszeit und Überstunden
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Standard Arbeitszeit und Überstunden - 05.03.2007, 17:19

Hallo Zusammen

Da ich mich im Rahmen eines Auftrages mit den Themen Arbeitszeit und Überzeit befasst habe, dachte ich einiges daraus könnte auch für einige von Euch von Interesse sein.

Grundsatz: Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Also auch die Zeit die er nicht produktiv arbeitet. Z.B. Pausen, während der der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Oder auch der verlängerte Arbeitsweg, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten Arbeitsort arbeiten muss. Ebenso handelt es sich um Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers während seiner Freizeit an Vorträgen oder auch anderen Anlässen teilnimmt.

Leistet der Arbeitnehmer Überstunden, von denen der Arbeitgeber nicht unbedingt weis, hat er diese Überstunden dem Arbeitgeber regelmässig zu melden. (z.B. monatlich) Sind die Überstunden dem Arbeitgeber bekannt und gibt es keine entsprechende Vertragsklausel, liegt es im Belieben des Arbeitnehmers, wann er diese geltend macht, solange sie nicht verjährt sind. (5 Jahre)

Beachtet bitte, dass Überstunden und Überzeit rechtlich nicht das gleiche ist. Das wird oft verwechselt.


Gruss
Gandalf
   
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Arbeitszeit und Überstunden
 
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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 05.03.2007, 18:04

Zitat:
Zitat von Gandalf Beitrag anzeigen
Beachtet bitte, dass Überstunden und Überzeit rechtlich nicht das gleiche ist. Das wird oft verwechselt.
Was ist denn der rechtliche Unterschied zwischen Überzeit und Überstunden?
Dass Überstunden verjähren hab ich gar nicht gewusst


Gruess
der Herr Moderator


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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 06.03.2007, 00:45

Hallo swizz

In der Schweiz gilt:

Überstunden sind Arbeitszeit, welche über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden muss. Überstunden sind im OR (siehe OR 321c) geregelt und deren Entschädigung kann schriftlich geregelt werden.

Überzeit ist Arbeitszeit, welche über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleistet werden muss. Überzeit ist im Arbeitsgesetz (s. Arbeitsgesetz Artikel 9, 12 und 13) geregelt und deren Entschädigung ist gesetzlich festgeschrieben. Überzeit sind also die Stunden, welche über die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden geleistet werden muss. (Wann Überzeit zulässig ist und wie viel, wird ziemlich kompliziert auch im Arbeitsgesetz geregelt)

Ich stelle immer wieder fest, dass die OR-Vorschriften noch einigermassen bekannt sind aber die Vorschriften im Arbeitsgesetz oft nicht.

Es ist schon richtig, auch der Anspruch aus Überstunden verjährt nach 5 Jahren.


Gruss
Gandalf
   
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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 06.03.2007, 06:45

Danke Gandalf!
Die 5 Jahre muss ich mir merken...
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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 06.03.2007, 09:25

Besten Dank für die Info, Gandalf!!!


Gruess
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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 06.03.2007, 16:04

Hallo Gandalf

Besten Dank für die Info.
Hab grad ne Zusatzfrage betreffend Überstunden.
Bei uns hat grad ne Mitarbeiterin gekündigt und sie hat gesagt, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass sie die Überstunden nicht einziehen kann, sondern ausbezahlt wird. Ist das laut OR korrekt?
Nimmt mich halt Wunder weil ich vielleicht auch bald in dieser Lage bin.
Und wie sieht es mit den Ferien aus? Kannst Du da auch etwas dazu sagen. Ich bin der Meinung, dass die Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen.

Gruss
Erich
   
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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 06.03.2007, 16:11

Bei uns ist auch einer gegangen. der mustte seine ferien beziehen, hat aber die überzeit bezahlt beckommen.


Greezli HAMSTER

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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 06.03.2007, 16:35

Zitat:
Zitat von HAMSTER Beitrag anzeigen
Bei uns ist auch einer gegangen. der mustte seine ferien beziehen, hat aber die überzeit bezahlt beckommen.
Ne, ich meinte, ob der Arbeitgeber verlangen kann, dass man die Überstunden absitzen muss, anstatt diese einzuziehen.
Nehmen wir an, ich habe 2 Monate Kündigungsfrist. Noch 4 Wochen Ferien und 3 Woche Überstunden. Dann könnte ich theoretisch Ende Monat kündigen und muss mal genau noch 1 Woche arbeiten.

Gruss
Erich
   
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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 06.03.2007, 17:57

Soweit mir ist darf der Arbeitgeber das nicht verlangen sondern du kannst drauf bestehen deine Zeit zu beziehen und früher zu gehen. aber die meisten die ich kenne die wollen eh durcharbeiten bis zum letzten tag und die ürzeit ausbezahlt bekommen.


Greezli HAMSTER

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Standard AW: Arbeitszeit und Überstunden - 07.03.2007, 01:22

Zitat:
Zitat von Deepdiver Beitrag anzeigen
Hallo Gandalf

Besten Dank für die Info.
Hab grad ne Zusatzfrage betreffend Überstunden.
Bei uns hat grad ne Mitarbeiterin gekündigt und sie hat gesagt, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass sie die Überstunden nicht einziehen kann, sondern ausbezahlt wird. Ist das laut OR korrekt?
Nimmt mich halt Wunder weil ich vielleicht auch bald in dieser Lage bin.
Und wie sieht es mit den Ferien aus? Kannst Du da auch etwas dazu sagen. Ich bin der Meinung, dass die Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen.

Gruss
Erich
Hallo Deepdiver

Das OR (Art. 321c Abs. 3) lässt zu, dass Überstunden nicht abgegolten werden müssen oder zum Beispiel immer kompensiert oder ausbezahlt werden müssen. Das kann im Arbeitsvertrag oder auch im GAV geregelt werden.

Ansonsten ist es so, dass die Kompensation und der Zeitpunkt durch gegenseitige Vereinbarung zu regeln ist. Also keine Partei kann einseitig entscheiden. Eine Ausnahme gibt es z.B. bei der Freistellung eines Mitarbeiters nach erfolgter Kündigung und auch bei Kurzarbeit oder Annahmeverzug des Arbeitgebers.

Bitte beachtet, dass diese Vorschriften nur für Überstunden aber nicht für Überzeit gelten!

Beim Ferienanspruch hat das Bundesgericht entschieden, dass dieser Anspruch grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden darf. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er wegen der Stellensuche seine Ferien nicht beziehen kann oder der Arbeitgeber einen personellen Notstand nachweisen kann.


Gruss
Gandalf
   
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AW: Arbeitszeit und Überstunden
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