Zitat:
Zitat von chuanito Nun ja wir hatten einige heftige Diskussionen mit meinem Vorgesetzten, die aber nirgends in meinen Beurteilungen erwähnt sind.
Wenn es etwas gravierendes gegeben hätte, hätten sie mich ja kicken können aber sie waren eher überrascht als ich meine Kündigung einreichte. |
Auseinandersetzungen an sich gelten in der Regel nicht als gravierende Vorfälle. (sondern: Diebstahl, Gewalt, Spionage etc.) Wenn die Auseinandersetzungen in den Beurteilungen nicht erwähnt werden dürfen sie auch für das Zeugnis nicht herangezogen werden. Theoretisch möglich wäre es, wenn es seit der letzten Beurteilung besondere Vorkommnisse gegeben hätte. (s. oben)
Wie schon geschrieben, ich würde das Zeugnis abwarten und dann weitersehen.