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Unerlaubte Fragen an den Stellenbewerber
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Standard Unerlaubte Fragen an den Stellenbewerber - 22.03.2005, 13:43

Hallo Miteinander

Ich denke das nachstehende dürfte auch hier im Board für einige von Interesse sein.

Immer wieder taucht in meinem Umfeld die Frage auf, was darf der Arbeitgeber eigentlich den Stellenbewerber fragen und was nicht. Das ist im Detail immer wieder schwer zu beantworten, da es ganz auf die aktuelle Situation ankommt. Grundsätzlich gilt das folgende.

Was darf im Bewerberinterview durch den Arbeitgeber NICHT gefragt werden

- Familienplanung
- Vorstrafen
- Religiöse Zugehörigkeit
- Parteizugehörigkeit
- zwischenmenschliche Beziehungen

Das OR Art. 328b und auch das Datenschutzgesetz verbieten es dem Arbeitgeber grundsätzlich, Fragen zu stellen, die keinen sachlichen Arbeitsplatzbezug haben und die Persönlichkeit des Bewerbers betreffen. Fragen zum Persönlichkeitsbereich des Bewerbers sind nur zulässig, wenn sie einen klaren Arbeitsplatzbezug haben. (z.B. Religionszugehörigkeit beim Pfarrer)

Gruss
Gandalf
   
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Unerlaubte Fragen an den Stellenbewerber
 
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Standard 22.03.2005, 14:00

Interessant. Danke Gandalf.


Greez
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Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen. (Ozzy Osbourne)
   
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Standard 22.03.2005, 14:03

Danke für die Infos ...

Eine Frage noch wegen den Vorstrafen ...
Darf da der Arbeitsgeber nicht fragen ob er/sie einen einwandfreien Leumund hat???


Wenn man alles ausgeschaltet hat, was unmöglich ist, bleibt am Ende etwas übrig, das die Wahrheit enthalten muss
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Standard 22.03.2005, 14:15

Hallo Gandalf,

sehr interessant, leider sind es nicht nur die Stellenanbieter sondern auch die Stellenvermittler (Headhunters) welche auf den Fragebögen solche Fragen haben.

Ich selber hatte Fragen über Militärischer Grad, Parteiangehörigkeiten, geplante Weiterbildungen und dauer oder sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft etc.

Ich fülle Fragen welche mir zu tief in die Privatsfähre gehen generell nicht aus. Denn was sagt eine Parteiangehörigkeit oder Mitglied in einer Gewerkschaft über die fähigkeiten aus.

Vor allem was passiert mit den Daten?

Gruss Sugerli
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Standard 22.03.2005, 18:24

Hallo Xheon

Grundsätzlich dürfen Fragen über privates, z.B. nach Schulden, Krankheiten oder Vorstrafen nicht gestellt werden. Wenn aber die Auskunft einen direkten Zusammenhang mit der Stelle hat darf die Frage gestellt werden. Also eine Verurteilung wegen Veruntreuung ist für die Stelle als Bankkassier von Belang. Aber die gleiche Verurteilung ist für einen Lagerarbeiter nicht von Belang. Es gibt sogar Urteile/Fachartikel, die dem Bewerber bei persönlichen Fragen ein „Notlügerecht“ einräumen. Der Hintergrund dabei ist, dass zum Teil unrechtmässige Fragen gestellt werden und der Bewerber diesen Fragen ja nicht ausweichen kann. Wenn er die unrechtmässigen Fragen nicht beantwortet, macht er sich verdächtig. Er kann sich also nur mit einer „Notlüge“ schützen.

Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass da vieles recht unklar ist. Man könnte es vielleicht so umschreiben. Fragen über privates, dürfen nur gestellt werden wenn ein KLARER Bezug zur Arbeitsstelle besteht. (Krankheit oder Schwangerschaft als Krankenschwester oder Religion als Pfarrer etc.) Im Zweifelsfall sind die persönlichen Fragen nicht erlaubt.

In der Praxis liegt der „Teufel“ im Detail. Wie soll der einfache Bewerber in seiner Nervosität beim Bewerbungsgespräch entscheiden, welche Frage noch erlaubt ist und welche nicht.


Gruss
Gandalf
   
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Standard 22.03.2005, 18:35

Zitat:
Original geschrieben von Sugerli
Hallo Gandalf,

sehr interessant, leider sind es nicht nur die Stellenanbieter sondern auch die Stellenvermittler (Headhunters) welche auf den Fragebögen solche Fragen haben.

Ich selber hatte Fragen über Militärischer Grad, Parteiangehörigkeiten, geplante Weiterbildungen und dauer oder sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft etc.

Ich fülle Fragen welche mir zu tief in die Privatsfähre gehen generell nicht aus. Denn was sagt eine Parteiangehörigkeit oder Mitglied in einer Gewerkschaft über die fähigkeiten aus.

Vor allem was passiert mit den Daten?

Gruss Sugerli
Hallo Sugerli

Das Problem ist allgemein bekannt. Wenn man es sich leisten kann Fragen nicht zu beantworten, ist das Problem noch einigermassen lösbar. Aber wenn jemand das nötige Wissen oder die nötige Freiheit nicht besitzt, wird es bitter. Viele Firmen machen mit den unrechtmässigen Fragen munter weiter, da es nur selten Widerstand gibt oder Klagen eingereicht werden.

Du sprichst im letzten Satz von Datenschutz. Es gibt Gerüchte, dass es ihn noch gibt.

Gruss
Gandalf
   
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Standard 22.03.2005, 19:02

Sehr intressante Sache. Ich denke dass muss man sehr abwägen, was man beantworten will und was nicht. Wenn man zuviel offen lässt, hinterlässt das keinen guten Eindruck, aber zuviel darf man auch nicht preisgeben. Das ist ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre.

@Gandalf
Ich trample jeden Tag auf unserem Datenschützer herum. Er hat das Büro direkt unter mir


Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer.

Der beste Weg einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu wischen, besteht darin,
einen besseren zu machen.
   
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Standard 22.03.2005, 20:59

Zitat:
Original geschrieben von schubo

@Gandalf
Ich trample jeden Tag auf unserem Datenschützer herum. Er hat das Büro direkt unter mir
Trample ruhig weiter. Dann kann man wenigstens sicher sein, dass er wach ist.

Gruss
Gandalf
   
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Standard 23.03.2005, 09:57

Danke für die Infos


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Standard 24.03.2005, 00:41

und was sagt man am besten, wenn man explizit nach dem letzten lohn gefragt wird?
das ist immer so ein blöder knackpunkt wo man schlagfertig sein muss.

in einem bewerbungsseminar hiess es mal vor ein paar jahren......gegenfrage: "was ist ihnen die stelle denn wert?"
oder so ähnlich *g*

wie macht ihr das jeweils??
   
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Alter: 30
Standard 24.03.2005, 09:37

ich denke wenn sie wollen finden sie's sowieso raus was du verdient hast...

meistens kommt die frage wieviel man verdient hat ja nachdem man eine forderung gestellt hat...

ich hab dann meistens gesagt: etwa gleich viel...auch wenns 500-1000fr unterschied waren^^

für lohnerhöhung wenn du den chef gut kennst könntest du's so machen:
du schreibst auf einen zettel wieviel du willst und der chef wieviel er geben will und dann trefft ihr euch in der mitte...


Intel C2Q9450 @2.88Ghz, Asus P5Q3 Deluxe WiFi-AP, OCZ3P1600EB4GK @1.9V, BFG GTX 280 OCX, Tagan PipeRock 700W Netzteil
   
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Standard 24.03.2005, 16:16