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Freizeit und Lohnanspruch für die Stellensuche
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Standard Freizeit und Lohnanspruch für die Stellensuche - 15.12.2005, 11:39

Wenn Ihr eine Stelle sucht oder es bald vorhabt, könnte Euch das folgende interessieren:

FRAGE 1: Muss mir der aktuelle Arbeitgeber frei geben, (und wie oft) damit ich zu einem Bewerbungsgespräch gehen kann?

OR Art. 29 erwähnt, dass der Arbeitgeber für die Stellensuche (Bewerbungsgespräche) frei geben muss. Als üblich gilt hier ½ Tag pro Woche. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.


FRAGE 2: Muss mir für diese Zeit der aktuelle Arbeitgeber den Lohn bezahlen?

Das OR schreibt für diese „Freizeit“ keine Lohnzahlungspflicht vor. Im Allgemeinen nimmt der Arbeitgeber bei Angestellten im Monatslohn keinen Abzug am Lohn vor. Bei im Stundenlohn Beschäftigten ist es üblich, für diese Zeit keinen Lohn zu bezahlen. Beachten sollte man, dass manchmal im Gesamtarbeitsvertrag oder dem Betriebsreglement diesbezüglich Regelungen getroffen werden.

Gruss
Gandalf

N.B. Das obengesagte gilt für die Schweiz.

Geändert von Gandalf (15.12.2005 um 11:43 Uhr).
   
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Freizeit und Lohnanspruch für die Stellensuche
 
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Standard 15.12.2005, 12:29

Danke für deinen Beitrag, die Realität sieht jedoch meisten anders aus. Ist ja nicht nur in diesem Beispiel so.


Grz

gscht

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Standard 15.12.2005, 13:20

Danke Gandalf!

grz zer00
   
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Standard 15.12.2005, 15:20

Sehr intressante Fragen Thx.

Zu Fall 1: Ist das nur so wenn man bereits gekündigt hat oder gekündigt wurde oder geht das auch in ungekündeten Zustand? Ich meine normal sucht man ja etwas neues und kündet erst dann wenn man die neue Stelle hat.

Ich finde das einfach ein bisschen riskant dem Arbeitgeber zu sagen "..hey ich brauche frei ich geh mich vorstellen" oder findet ihr nicht? Also ich würde das glaub nicht sagen und halt einfach mal nen halben tag frei nehmen damit der Arbeitgeber das ned merkt.

Eine Frage hab ich noch:
Wenn ich im ungekündeten Zustand auf Stellensuche gehe, wie macht man das mit den Referenzen? Als Referenz werde ich z.b. meinen Chef angeben.
Aber auf der anderen Seite will ich ihm ja nichts sagen solange es nicht sicher ist...
   
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Standard 15.12.2005, 15:26

Zitat:
Original geschrieben von kazeerulaz
Sehr intressante Fragen Thx.

Eine Frage hab ich noch:
Wenn ich im ungekündeten Zustand auf Stellensuche gehe, wie macht man das mit den Referenzen? Als Referenz werde ich z.b. meinen Chef angeben.
Aber auf der anderen Seite will ich ihm ja nichts sagen solange es nicht sicher ist...
Entweder den Ex-Chef oder einen direkten Vorgesetzten angeben, dem du vertraust.

bis bald
Kermit
   
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Standard 15.12.2005, 15:42

Zitat:
Original geschrieben von kermit
Entweder den Ex-Chef oder einen direkten Vorgesetzten angeben, dem du vertraust.

bis bald
Kermit
Ich habe immer die vergangenen als Referenz angegeben, aber nie den aktuellen.


Grz

gscht

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Standard 15.12.2005, 15:44

Zitat:
Original geschrieben von gscht
Danke für deinen Beitrag, die Realität sieht jedoch meisten anders aus. Ist ja nicht nur in diesem Beispiel so.
Hallo gscht

Überall wo ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist es schwierig das Recht durchzusetzen ohne Angst vor negativen Folgen haben zu müssen.

Allerdings wissen oft die Arbeitgeber (meistens kleinere) über Ihre Pflichten auf diesem Gebiet ungenügend Bescheid. Es ist also manchmal kein böser Wille dahinter, wenn sie Rechte des Arbeitnehmers beschneiden. In so einem Fall kann man mit einem Gespräch viel erreichen. Oft sind es auch nur die direkten Vorgesetzten, die keine Ahnung von der rechtlichen Situation haben. Die Personalabteilungen kennen solche Vorschriften meistens. Deshalb sind solche „Freitage“ und ähnliches oft in Personalreglementen und Gesamtarbeitsverträgen geregelt. In solchen Papieren würde ich als Arbeitnehmer auf jeden Fall nachsehen.

Hast Du schlechte Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht?

Gruss
Gandalf
   
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Standard 15.12.2005, 15:48

also ich gebe nur referenzen ab der vorhergehenden stelle an, niemals von der aktuellen.
und ausserdem erst dann wenn ich zum einem ersten gespräch eingeladen werde, vorher braucht sich keiner da schon damit abzumühen.
die sollen überhaupt mal zuerst die bewerbung richtig durchlesen wenn sie einem schon einladen, bald jeder 2. heini stellt fragen wie z.b. "wie lange müssen sie denn noch dienst leisten ?" obwohl da klar und breit steht dass ich die dienstpflicht längst erfüllt habe.

am allerbesten übrigens: "sind sie verheiratet ?"
"... ja natürlich, ich bin sehr froh dass sie mich auf diesen schreibfehler im lebenslauf aufmerksam machen, hab ich doch das wort "verheiratet" aus versehen in der hektik mit einen kleinen "ledig" geschrieben ..."
(ja, ich weiss; man könnte auch antworten: nein, glücklich )


nachtrag: ich mach auch lieber einen halben tag frei als mich zu outen dass ich fersengeld geben will


Diese Schlampe kommt mir nicht in mein Haus, hörst Du Norman !
Mutter

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Geändert von Deine Mutter (15.12.2005 um 15:52 Uhr).
   
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Standard 15.12.2005, 16:02

Hallo Gandalf

Nein bis heute nicht, da ich eben nie nach einen z.B halben Tag frei gefragt habe, sondern diesen auf meine Kappe genommen haben. Du hast schon recht mit deiner Ansicht, das die wenigsten über das Recht im Bild sind Interessant ist ja auch die Regelung, dass nach einer gewissen Anzahl Arbeitsstunden einem eine Pause zur Verfügung steht, wo wird diese überall eingehalten?


Grz

gscht

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Standard 15.12.2005, 16:57

Zitat:
Original geschrieben von kazeerulaz
Sehr intressante Fragen Thx.

Zu Fall 1: Ist das nur so wenn man bereits gekündigt hat oder gekündigt wurde oder geht das auch in ungekündeten Zustand? Ich meine normal sucht man ja etwas neues und kündet erst dann wenn man die neue Stelle hat.

Ich finde das einfach ein bisschen riskant dem Arbeitgeber zu sagen "..hey ich brauche frei ich geh mich vorstellen" oder findet ihr nicht? Also ich würde das glaub nicht sagen und halt einfach mal nen halben tag frei nehmen damit der Arbeitgeber das ned merkt.

Eine Frage hab ich noch:
Wenn ich im ungekündeten Zustand auf Stellensuche gehe, wie macht man das mit den Referenzen? Als Referenz werde ich z.b. meinen Chef angeben.
Aber auf der anderen Seite will ich ihm ja nichts sagen solange es nicht sicher ist...
Hallo kazeerulaz

Zu Fall 1: Gemeint ist in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Wobei es keine Rolle spielt wer gekündigt hat. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sieht es natürlich anders aus. Also ich würde dem Arbeitgeber auch nichts von meiner Stellensuche sagen, wenn ich negative Folgen befürchten müsste. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber die wollte ich hier nicht anbringen um das ganze nicht zu kompliziert werden zu lassen. (Sozialpläne infolge Auflösung der Firma etc.)

Bei der Stellensuche gibt man dem suchenden Personalchef in der Regel aus der noch laufenden Stellung nichts Schriftliches. (Ausser man hat z.B. ein Zwischenzeugnis) Aus den Bewerbungsunterlagen weis der „neue Arbeitgeber“ also nur den Firmennamen und ab wann man in dieser Firma als was gearbeitet hat.

Gruss
Gandalf
   
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Standard 15.12.2005, 17:14

Zitat:
Original geschrieben von Deine Mutter
also ich gebe nur referenzen ab der vorhergehenden stelle an, niemals von der aktuellen.
und ausserdem erst dann wenn ich zum einem ersten gespräch eingeladen werde, vorher braucht sich keiner da schon damit abzumühen.
die sollen überhaupt mal zuerst die bewerbung richtig durchlesen wenn sie einem schon einladen, bald jeder 2. heini stellt fragen wie z.b. "wie lange müssen sie denn noch dienst leisten ?" obwohl da klar und breit steht dass ich die dienstpflicht längst erfüllt habe.

am allerbesten übrigens: "sind sie verheiratet ?"
"... ja natürlich, ich bin sehr froh dass sie mich auf diesen schreibfehler im lebenslauf aufmerksam machen, hab ich doch das wort "verheiratet" aus versehen in der hektik mit einen kleinen "ledig" geschrieben ..."
(ja, ich weiss; man könnte auch antworten: nein, glücklich )


nachtrag: ich mach auch lieber einen halben tag frei als mich zu outen dass ich fersengeld geben will
Das sind dann natürlich schlecht vorbereitete Personalchefs. Aber bei vielen Bewerbungen, kann einem schon mal ein kleiner Fehler unterlaufen.

Es gibt allerdings auch Verfahren, bei denen der Personalchef absichtlich etwas falsches oder missverständliches sagt. Dies um zu sehen wie der Bewerber darauf reagiert. Zum Beispiel bei Führungsfunktionen kann man schon mal in eine (vom Arbeitgeber gewollte) sehr stressige Situation kommen. Und das auch ohne Assessment.

Gruss
Gandalf
   
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