Soweit ich gelesen habe haben Sie die Bewilligung um die Fernsehsender zu übertragen. Aus rechtlicher Sicht geht das ganze glaube ich in Ordnung.
Nur wird das ganze mit den Billaggebühren wieder kompliziert. Das heisst, wenn jemand keine Radio und fernseher hat, müsste er auch keine Billag Gebühren zahlen. Wenn er aber ein Computer und Zattoo im Einsatz hat müsste er widerum.
Aber nur, wenn er keine Ergänzungsleistungen bezieht, denn dann wäre er wieder von den Gebühren befreit
Gruss