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PM: Microsoft greift Google frontal an
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Standard PM: Microsoft greift Google frontal an - 06.03.2007, 18:52

Book-Programm soll systematische Rechtsverletzungen bergen

Seattle/München (pte/06.03.2007/11:51) - Der Software-Gigant Microsoft attackiert den Internetsuchdienstprovider Google wegen einer Verletzung des Urheberrechts öffentlich. Thomas Rubin, Microsoft-Konzernanwalt, argumentiert in seiner Klage, dass Googles Vorstoß mit einer sukzessiven Digitalisierung neuer Medien einen erheblichen Kostenaufwand für Rechteinhaber von Büchern, Videos und Software bedeutet. Damit stellt sich der Software-Konzern auf die Seite des US-amerikanischen Verlegerbands Association of American Publishers (AoAP) http://www.publishers.org. In seiner Klage-Begründung bezieht sich Rubin unter anderem auf ein 16 Monate altes Urteil gegen Google, das von fünf Verlegern mit Unterstützung durch den AoAP erwirkt worden war. "Da das US-Urheberrecht eine komplexe juristische, zumeist jedoch vereinheitlichte Sachlage darstellt, bleibt abzuwarten, worauf die Schwerpunkte in der Klage gelegt werden", so Arne Trautmann, Anwalt für geistiges Eigentum, gewerblichen Rechtsschutz sowie Verlagsrecht, im Gespräch mit pressetext.

"Unternehmen, die selbst keine eigenen Inhalte kreieren und nur Geld mit dem Content anderer Autoren und Verleger machen, kratzen Milliardenumsätze mit Werbung und Börsengängen zusammen", so Rubin. Im Rahmen des Google Book-Programms soll der Suchprovider laut Klägerseite "systematische Urheberrechtsverletzungen" begehen, da einige große Bibliotheken Google den Archivzugang ermöglichten und der Konzern daraufhin mit der Digitalisierung geschützter Werke begann. Ohne über die Genehmigung der Rechteinhaber zu verfügen, beraube man den Autoren und Verlegern laut Microsoft die Option, eigenen Gewinn mit eigener Arbeit zu machen. "Wird in der Microsoft-Klage der Schwerpunkt auf die Sonderrolle des Buches gegenüber dem Internet angestrebt, sehe ich ein Scheitern der Klage", so Trautmann. Der Experte betont hierbei den vorhandenen strukturellen Unterschied zwischen Text in Buch- oder Internetform, da das Urheberrecht nicht unterscheidet, wie Informationen transportiert werden dürfen.

Konfrontiert mit den Vorwürfen, gibt sich Google noch gelassen und verweist auf die Legalität derzeitiger Aktivitäten. So beachte man das bestehende Urheberrecht vollends und bewege sich im Rahmen des gesetzlich Zugelassenen. Hierbei bezieht sich der Suchmaschinenbetreiber auf das "Fair use"-Prinzip. So habe man laut Google stets darauf geachtet, den Anwendern nie den vollen Zugriff auf die Inhalte zu gewähren. Lediglich die Bereitstellung eines Dienstes, mit dem sich die gesuchten Werke ausfindig machen ließen, strebe Google an. "Das Ziel von Suchmaschinen und Produkten wie Google Book und YouTube ist es, den Nutzen bei der Suche nach Informationen von Produzenten jeder Größenordnung zu helfen", argumentiert David C. Drummond, Leiter der Google-Rechtsabteilung, gegenüber den Vorwürfen. (Ende)

Quelle/Aussender: pressetext.deutschland


Grüsse
Rene

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