Ok, ich weiss zwar nicht, ob wir das Selbe meinen...
Lassen wirs mal mit
vorname@nachname.ch und gehen konkret: Wenn Du
hans@meier.ch möchtest, und meier.ch schon vergeben ist, dann bleibt Dir einzig und allein tebanox' Möglichkeit, lieb anzufragen. Ich würde aber nein sagen, wenn jemand fragen würde

Wenn Webland meier.ch besitzt, und nun Dir die
hans@meier.ch anbietet, ist einfach die Frage, ob Du so einem Gauner auch noch Geld in den Rachen werfen möchtest. Meines Wissens darf man nämlich weder mit Domainnamen handeln noch irgendwelche Domain-Namen besitzen, bei welchen es nicht einen guten Grund gibt, dass man sie besitzt. Wenn ich als Herr Meier die Domain mueller.ch zu registrieren, dann kann mir ein Müller diesen streitig machen.