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Ausserordentlich amüsanter Artikel zum Thema "GEZ Gebühren auf Computer und Internet" -
23.09.2004, 17:34
Technocontrol...
...dynamic technology geek...
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27.10.2004, 00:48
ich frage mich eh,ob es rechtlich machbar ist, daß die GEZ für etwas Gebühren will, was ihnen weder gehört, noch von denen betreut wird...
momentan spinnen sie doch alle !!
"Man sagt, dass es nur 1min. braucht, um eine besondere Person zu bemerken!
1h, um sie einzuschätzen,
1Tag, um sie gern oder lieb zu haben,
aber es ein ganzes Leben braucht,
um sie wieder zu vergessen!"
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Re: Ausserordentlich amüsanter Artikel zum Thema "GEZ Gebühren auf Computer und Inter -
27.10.2004, 00:55
Danke für den Link!
Ist wirklich lesenswert!
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06.01.2005, 15:48
Vor Kurzem hat die Billag (schweizer Pendant zu GEZ) noch verlauten lassen, dass für Computer mit Internetanschluss keine Gebühren fällig sind:
Zitat:
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Werden Programme ab dem Internet via Modem und einem Computer gehört, so unterliegt dieser Empfang nicht der Meldepflicht.
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Seit dem 3.1.2005 ist man bei der Billag nun scheinbar anderen Meinung: http://www.billag.com/ratv/de/news/news1.php
Zitat:
Radio hören und fernsehen mit dem Computer
In diesen Tagen erhalten rund 3 Millionen Haushalte in der Schweiz die Gebührenrechnung für den Radio- und Fernsehempfang im 1.Quartal 2005. Mit der Rechnung verschickt Billag gleichzeitig einen Flyer mit Informationen zum Thema Radio hören und fernsehen mit dem Computer. Zudem gelten ab 1.1.2005 neue Regeln für Mahnungen und Betreibungen durch Billag.
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Müssen wir nun wirklich für Computer auch noch Gebühren bezahlen? Daheim ist das ja nicht so tragisch, da eh an vielen Orten auch ein TV- und Radiogerät vorhanden ist. Wie sieht es denn aber in Büros aus? Und wie kann ich den Computer "für den Empfang untauglich machen"?
Was haltet ihr davon?
bis bald
Kermit
PS: Gefunden auf Symlink, wo auch heftig Kommentiert wird!
http://www.symlink.ch/article.pl?sid...52&mode=nested
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06.01.2005, 16:06
Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein privater, der kein Radio, aber zuhause ein PC mit einer Internetleitung von mind. ISDN hat, auf dem ein Windows System läuft, per 1.1.05 neu Radiogebühren bezahlen, da der Mediaplayer Bestandteil des Systems ist, auch wenn er es gar nicht dazu verwendet.
Fazit:
Auch wenn es sich nur um sehr geringe Gebühren handelt ( 14.10 / Monat), so finde ich das ganze recht unfähr. Wenn man z.B. den Mediaplayer nur dazu nutzt, lokale Dateien abzuspielen, muss man Gebüren bezahlen.
Aber wie sieht das in Unternehmungen aus? Wir können rein technisch Streaming empfangen aber in der Verordnung steht, dass das hören von Online Radio verboten ist.
Was macht man in so einem Fall?
Ich frag mich so oder so, warum diese Gebühren erhoben werden. Damit die staatlichen Medien genügend Geld dazu haben, den gleichen Mist zu produzieren wie die privaten Stationen. Bsp: Musicstar, Gothelfs Zeiten, DRS3, etc, etc
Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer.
Der beste Weg einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu wischen, besteht darin,
einen besseren zu machen.
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06.01.2005, 16:29
Zitat:
Original geschrieben von schubo
Ich frag mich so oder so, warum diese Gebühren erhoben werden. Damit die staatlichen Medien genügend Geld dazu haben, den gleichen Mist zu produzieren wie die privaten Stationen. Bsp: Musicstar, Gothelfs Zeiten, DRS3, etc, etc
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Dazu die Antwort der Billag:
Zitat:
14. Die Programme sind nicht nach meinem Geschmack, deshalb bin ich nicht bereit, die Gebühren zu bezahlen.
Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn Ihnen die Programme nicht gefallen. Für Beschwerden über die Programme wenden Sie sich bitte an den zuständigen Programmveranstalter. Bei der SRG SSR idée suisse an die jeweilige Programmdirektion oder direkt an die Generaldirektion SRG SSR idée suisse, Tel. Nr. 031 350 91 11; Adresse: Giacomettistr. 3, 3006 Bern. www.srg-ssr.ch
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http://www.billag.com/ratv/de/fragen...n/index.php#14
DAS find ich ziemlich frech von der Billag!
bis bald
Kermit
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06.01.2005, 16:59
15. Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich das Fernsehgerät nur als Monitor für Videos und / oder Computerspiele benutze ?
Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig. Es reicht nicht, die Antenne abzuhängen oder das Gerät nicht an das Kabelnetz anzuschliessen. Nur wenn keinerlei funktionierende Antenneninfrastruktur (Satellitenspiegel, Zimmerantenne oder Kabelnetzanschluss) vorhanden ist, besteht für das Fernsehgerät keine Meldepflicht.
Kann man überhaupt DRS über Satelit empfangen? Spielt zwar eh keine Rolle. Guckst Du:
16. Warum muss ich Gebühren zahlen, wenn ich nur ausländische Programme mit der Satellitenschüssel konsumiere ?
Die Gebühr ist dem Bund dafür geschuldet, dass Programme empfangen werden. Welche Programme auf welchem Wege empfangen werden, spielt dabei keine Rolle (vgl. Frage 3 ).
Man sollte wirklich wieder mal über diesem Verein diskutieren!
Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer.
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06.01.2005, 17:20
Zitat:
Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig.
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Mit meiner Küchenausrüstung bin ich auch technisch in der Lage, Leute zu verletzen oder umzubringen: Muss ich nun mit einer Verhaftung rechnen?!?
Zu denken gibt mir auch die Nummer 18:
Zitat:
18. Habe ich eine Gebührenreduktion zugute, wenn ich in einem Empfangsloch einzelne Programme nicht empfangen kann ?
Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Programme in einer bestimmten Qualität empfangen werden können. Die Gebühr kann somit nicht reduziert werden, wenn der Empfang einzelner Programme schlecht oder gar nicht möglich ist.
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Also auch wenn ich den TV weit weg von jeder Kabeldose aufstelle wäre ich ja rein theoretisch in der Lage, eine Tischantenne anzustöpseln, die mir dann das verschneite Bild auf die Mattscheibe streut. Somit muss auch dort bezahlt werden!?!
Hey, ich mach eine Website auf und verlange dann von der gesamten Schweizer Bevölkerung Geld, da ja rein technisch die meisten in der Lage sind, die Seite zu besuchen! Wer macht mit?
bis bald
Kermit
PS: Ich frage mich sowieso, ob es denn technisch eine so grosse Herausforderung ist, den TV-Konsum nach Verbrauch abzurechnen.
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06.01.2005, 23:31
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07.01.2005, 00:01
@kermit. das mit der WEB Site hatte ich auch schon mal überlegt, aber dann WELTWEIT !!
es geht hier doch gar nicht darum das alles zu verstehen ob es SINN ergibt...
Wir haben es hier auch nicht mit Technikern oder Anwälten zu tun, es ist die eine oder andere Behörde, die uns einfach nur melken will.
Bei evtl. Aufsässigkeiten vom zu melkenden Volke aus erden dann einfach die entsprechenden §§ gebastelt, daß das auch alles so mit der Abzocke gehen kann.
Es geht also -mal wieder- NUR ums liebe Geld...
Vie können wir einer Behörde diesen Braten vermiesen ??
Mit der ZEIT !! Dann wird ein noch so saftiger Braten nur noch Madenfutter....
also mit Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und ggf. mit Anwälten.
Vielleicht auch mal die Providerdarüber informieren, daß WENN denn Gebühren fällig werden würden eben einfach GEKÜNDIGT werde...
Ubnd damit könnten die ISP masiven Druck ausüben...
Warum sollten wir überhaupt -ja, auch WENN wir Radio via Stream nutzen- ZWEI mal Geld für diese EINE Leistung zahlen ??
Wehrt euch einfach MASSIV gegen das und es muß einfach finanziell unaktraktiv sein..... !!!
"Man sagt, dass es nur 1min. braucht, um eine besondere Person zu bemerken!
1h, um sie einzuschätzen,
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aber es ein ganzes Leben braucht,
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07.01.2005, 00:03
Ein weiteres Beispiel für "Hurra, wir ziehen Gebühren ein"
Auszug aus einem Dokument der Pro Litteris:
Es wird nichts oder fast nichts urheberrechtlich Geschütztes vervielfältigt bzw. in einem internen
Netzwerk gespeichert und weiterverbreitet
Der Einwand, dass mit dem Photokopiergerät nichts oder fast nichts urheberrechtlich Geschütztes
vervielfältigt bzw. im betriebsinternen Netzwerk nichts oder fast nichts Geschütztes gespeichert und
weiterverbreitet wird, kann nicht berücksichtigt werden.
Zu GT 8 hat das Schweizerische Bundesgericht am 10. Februar 1999 ein Leiturteil (siehe www.prolitteris.ch
unter Nutzer, Informationsmaterial) gefällt. Im Entscheid wird ausgeführt, dass Kopiergeräte heute in
Betrieben sehr verbreitet sind. Manchem Nutzer sei gar nicht mehr bewusst, dass Rechte von Urhebern
betroffen sind, sobald er einen Text aus einer Zeitung, einer Zeitschrift oder einem Buch kopiert. Solche
Werknutzungen seien jedoch aus einem zeitgemässen Geschäftsbetrieb nicht mehr wegzudenken. Die
moderne Kopiertechnik werde auch fü | | |