Irgendwie ist mir die Meldung nicht klar:
"Der Beschluss bedeutet, dass es nun eindeutig verboten ist, Musik, Bilder und anderes Material aus dem Internet zu privaten Zwecken herunterzuladen, ohne sich die Erlaubnis desjenigen einzuholen, der den Kopierschutz besitzt"
Wer den Kopierschutz besitzt? Ist damit die Plattenfirma, der Hersteller des Kopierschutz oder der "legale" Käufer der CD gemeint?
"Ab diesem Zeitpunkt wird es nur noch gestattet sein, eine Kopie einer CD für den persönlichen Gebrauch und Kopien von Zeitungsartikeln anzufertigen"
Wenn die CD`s doch Kopiergeschützt sind, dann kann man doch auch keine Kopie herstellen

, oder? *g*
Meine unqualifizierte Schlussfolgerung:
Es ist erlaubt Musikstücke aus dem Internet herunterzuladen die von nicht kopiergeschützten CD`s stammt.
Dazu möchte ich hinzufügen das z.B in Frankreich Kopierschutz-Mechanismen auf DVD`s illegal sind

Quelle:
http://www.netzpolitik.org/index.php?p=705
Die Neverending Story wird uns noch lange beschäftigen (und v.a die Juristen!)
Cello