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Namensrecht
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Beitrag Namensrecht - 25.07.2005, 21:21

Hallo zusammen,

was haltet ihr davon?

Stempel:
Deutsche Bischofs Konferenz Sekretariat
Kaiserstrasse 161
53113 Bonn

Brief Kopf:
Verband der Diözesen Deutschlands
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Internet-Adresse "benedikt16.diepage.ch"

Sehr geehrter Herr (da meinte er mich),

Sie zeichnen für die Top-Level-Domain "diepage.ch" verantwortlich, die Ihrerseits die Verwendung von Websites an Dritte anbietet.

Unter der im Betreff angeführten Internetadresse erscheint eine Website, die kein Impressum aufweist. Der Inhaber dieser Website verwendet
den Namen des derzeitigen Papstes als Domainnamen ohne hierzu befugt zu sein. Das Staatssekretariat des H1. Stuhls hat uns daher durch Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano beauftragt, der missbräuchlichen Verwendung des Papstnamens wirksam entgegenzutreten.

Aus diesem Grunde dürfen wir Sie bitten, die vorgenannte Website wegen Verletzung des Namenrechtes des H1. Vaters zu löschen und uns die Anschrift des für die Website Verantwortlichen mitzuteilen.

Für den Eingang der Bestätigung haben wir uns eine Frist bis zum 15.08.2005 gesetzt.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag

Unterschrift

Elmar Bahles
   
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Namensrecht
 
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Standard 25.07.2005, 21:41

Ist "diepage.ch" ein Platzhalter? Habe keine solche Seite gefunden.

Grs Jürg
   
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örgghh
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Standard örgghh - 25.07.2005, 21:51

Jetzt soll dieser diabolisch grinsende Papst noch ne Webseite zieren? Wöörrgghhh................


CCNA, MCSE ...
640-801 / 642-551 / 642-502 / 70-292 / 70-215 / 70-270 / 70-216 / 70-217 / 70-218 / 70-219 / 70-224 / LPI 101 / LPI 102
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Standard 25.07.2005, 22:27

Hallo Sidi,

Habe ich geändert, auf der Page ist eigentlich nichts zu sehen, nur auf der Startseite steht:

PapaRatzi-Fan-Page

*schmunzel

Es geht nur um den Top-Level-Domain Namen:

http://www.benedikt16.**.ch/


Gruss Stefan
   
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Standard 25.07.2005, 23:19

ist schwer zu sagen. ich würde mich mit einem Rechtsverdreher kurzschliessen..
ansonsten würde ich einen auf koorperation machen... sonst ziehst du bestimmt den kürzeren...


Gruss
IncSys

"Es ist immer sinnvoll, von einem LAUFENDEN Rechner ein Acronis Image zu machen." Zitat gscht (org. Spacy)
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Standard 26.07.2005, 07:47

Ich würde auch nicht lange darauf herumreiten. Abschalten bedeutet in deinem Falle am wenigsten Ärger

Es werden ja keine anderen Forderungen gestellt.
Und da es sich bei der kritisierten Domain um eine Subdomain handelt, sollte das auch kein Problem sein.

Du kannst die Subdomain ja als papratzi.diepage.ch laufen lassen und mangelnde Rechtschreibe-Kenntnisse angeben

Cello


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Standard 26.07.2005, 14:08

Hi Cello,

*schmunzel

Es ist kein Problem die besagte Homepage zu löschen, mir geht es nur darum, ob man das vordern kann.

Es könnte ja sein das der Inhaber der Homepage "Benedikt" heisst, und "16" Jahre alt ist ;-)

Naja, wie dem auch sei ich werde die Homepage jetzt löschen.

Gruss Stefan
   
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Standard 26.07.2005, 14:50

Naja, das ist wohl das beste was du machen kannst.
Würdest bei einem Rechtsstreit sowieso den kürzeren ziehen.

Ich hab mal von jemandem gehört, der die Domain "www.migrosoft.ch" gehostet hat.
M$ Anwälte haben sich nicht lange bitten lassen...


Das Leben ist ein scheiss Spiel, aber die Grafik ist genial!

MCSA/M 2003 (70-270, 70-290, 70-291, 70-284)
   
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Standard 26.07.2005, 15:24

Zitat:
Original geschrieben von abenz
Naja, das ist wohl das beste was du machen kannst.
Würdest bei einem Rechtsstreit sowieso den kürzeren ziehen.

Ich hab mal von jemandem gehört, der die Domain "www.migrosoft.ch" gehostet hat.
M$ Anwälte haben sich nicht lange bitten lassen...
Zitat:


Domain name:
migrosoft.ch

Holder of domain name:
Migros-Genossenschafts-Bund
Philipp Jacky
Limmatstrasse 152
CH-8005 Zürich
Switzerland
Muss jetzt die Migros zittern?


Gruess
der Herr Moderator


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Standard 26.07.2005, 15:38

Ich weiss nicht, ob dieser Name geschützt ist. bzw. geschützt werden kann.
Ich habe mal gehört, dass jede Web-Site ein Impressum, in welchem der Verantworliche vermerkt ist enthalten muss.
Meiner Meinung nach (ich bin aber kein Anwalt) haben die Jungs einen ziemlich kurzen Spiess.
Ich würde wahrscheinlich nichts unternehmen und mal der Dinge harren, die da kommen.
Wenn Du nicht so starke Nerven hast, kannst Du ja mal die Seite ausschalten und das entsprechend mitteilen.
Die Forderung nach dem Namen des Verantwortlichen würde ich auf alle Fälle mal ignorieren. Wenn die Drohungen dann massiver werden, kannst Du ja immer noch überlegen, ob Du den Namen preisgeben möchtest. Auf alle Fälle zuerst mal auf mindestens so scheiheilig machen, wie das Schreiben daher kommt.
Entscheiden musst Du allerdings selber.

Grs Jürg
   
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Standard 26.07.2005, 15:57

Zitat:
Original geschrieben von sidi
........so scheiheilig machen, wie das Schreiben daher kommt.

Grs Jürg

Abwarten hängt vom Inhalt ab, wenn du dort die aktuellsten "Anekdoten" des "Papas" hostest, wird der Lärm sicher lauter

Allerdings hat sidi schon recht, wenn du auf etwas "Risiko" stehst, warum nicht warten und schauen, wie die zweite "Abmahnung" daherkommt.

Ob eine Chance auf den Namen besteht, weiss ich auch nicht. Da du eine Subdomain verwendest wird die Sache auch nicht einfacher machen. Aber in deinem Fall dürfte sich ein Rechtsstreit wohl kaum lohnen

Cello


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