Also mal so meine Erfahrung mit dem Bildungssystem der Schweiz / der Kantone (kenne die genauen Gesetze aber nicht)
Die Sekundar ist ja noch Pflichtunerricht für jeden Schüler. Somit können sie es einem Schüler nicht einfach so verweigern, besonders während dem Semester. So sehe ich das mindestens. Die jeweilige Person muss ja weiterhin in die Schule gehen können.
Als nächsten Punkt, hat die Schule die Pflicht auch schwächere Schüler oder "komplizierte" Schüler zu unterrichten und zu
unterstützen. Aus diesem Grund gibt es ja erst die ganzen "Kleinklassen", "Sonderklassen", etc. pp.
Ich würde direkt mit dem Amt für Bildung (Bund, Kanton oder Gemeinde) in Verbindung setzen, da diese den Auftrag haben, dass alle Schüler ihren Pflichtunerricht erhalten. Bei solchen Dingen können sie sicherlich helfen! Auch ist der Kontakt zur Schulleitung sehr zu empfehlen, man muss über so Dinge reden!
Es gibt auch andere Anlaufstellen, hier möchte ich an sich die Kinder- und Jugendarbeit nennen, die es in allen grösseren Städten gibt. Die Jugendbeauftragten die dort arbeiten, haben meist vom Gesetzesweg Schweigepflicht (wie ein Arzt zum Beispiel), es reicht wenn man sie darauf anspricht und bittet diese zu waren. Hier die Dachorganisation:
DOJ: Homepage
Wegen dem Bildungsamt, schaust Du / dein Freund am besten auf der Webseite eures Kantons, da die Sekunda in ihrer Verwaltung und Gesetzgebung liegt (soweit ich mich entsinne).
Gruss,
Gregor W.