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Rechte und Pflichten als Mieter
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Standard Rechte und Pflichten als Mieter - 02.09.2008, 11:04

Hi Jungs und auch Mädels

Ich weiss, dass dieses Thema in einem anderen Forum wohl besser aufgehoben wäre. Allerdings denke ich, dass meine Fragen relativ simpel sind und von Leuten mit etwas mehr Lebenserfahrung wie ich, leicht beantwortet werden können.

Also zur Situation.

Ich wohne seit 1. Aug endlich wieder alleine. Seither nenne ich eine hübsche, wenn auch sehr alte 3.5 Zimmer Wohnung mein Eigen.

Leider hab ich schon nach kurzer Zeit das ein oder andere Problem, wo ich mich einfach das Gefühl nicht loslässt, dass ich verarscht werde.

Problem 1:
Als ITler ist es für mich unabdingbar, ohne Internet Anschluss zu sein. Da ich weiss, dass der TV Hausverstärker nicht Rückweg tauglich ist, fällt die Variante Internet via TV Dose schon mal weg.
Also ab ins Internet und Bluewin DSL Abo abgeschlossen. Da ich unter 26 bin, bekomme ich das ja zum halben Preis. Natürlich habe ich auch gleich eine Telefonnummer einrichten lassen und schon sind wir bei meinem Problem.

Die Dame am anderen Ende der Swisscom Hotline meinte, dass seit über 3 Jahren kein Telefon Anschluss auf meine Wohnung gemeldet war und ich somit einen Elektriker kommen lassen muss, der diese neu verkabelt / patcht / what ever.

Dies habe ich meinem Vermieter so mitgeteilt und er meinte auch, dass dies selbstverständlich kein Problem sei und gab mir die Nummer des Elektrikers seines Vertrauens. Was mich allerdings stutzig machte war die Aussage: "Das haben wir schon öfters machen müssen auch bei anderen Wohnungen und da kommst du günstig (unter 100.- ) weg".

Moment ICH? Ich muss das bezahlen? Ist ein Telefonanschluss in einer schweizer Mietwohnung nicht mein Grundrecht als Mieter?


Problem 2:
Ich habe mir gleich mit dem Einzug in die neue Wohnung einen neuen Tv gekauft. Da ich ein Grafik Fetish habe, habe ich extra etwas tiefer in die Tasache gelangt und mir einen super 106er Full HD LCD geleistet. Zu Hause angekommen, wollte ich diesen gleich in Betrieb nehmen und war geschockt. Der findet keinen einzigen Sender. Oh man!
Die Fehlersuche brachte mich schnell zur TV Dose in meiner Wohnung. Ich habe diese also aufgeschraubt und siehe da: Das Kabel war ordnungsgemäss in der Dose angeschlossen, allerdings hat mein lieber Vormieter das Kabel mit einer Schere durchtrennt.
Mein Vermieter meinte darauf, dass mein Vormieter darauf bestanden hätte, vor der Wohnungsabgabe nochmals an der TV Dose was zu basteln.

Natürlich liess mein Vermieter gleich einen Elektriker kommen, doch tata auch diese Rechnung will er mir auferlegen.

Somit Frage 2. Ist ein TV Anschluss in einer schweizer Mietwohnung nicht mein Grundrecht als Mieter?

Mein Vermieter ist echt ein super Kerl und wir haben ein lockeres Verhältnis. Allerdings stören mich diese beiden Punkte doch sehr und er meint, laut Mietrecht auf der sicheren Seite zu sein. Dies will ich aber so nicht hinnehmen.

So. Wieder mal sehr viel Text mit wenig Inhalt deshalb habe ich netterweise die beiden Kernaussagen markiert.


Besten Dank für eure Antworten!

Gruss Thomas


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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 02.09.2008, 12:12

um diese fragen eindeutig zu klären, suchst du dir am besten einen Anwalt oder ein Anwaltenforum.. denn nur dieser kann dir die fragen eindeutig beantworten!

Aber ich würde sagen Telefon und TV steht dir zu, da du das Haus ja gekauft hast und diese Anschlüsse gesehen hast.
Man kann dir ja auch nicht ein Haus mit 3 Toiletten verkaufen und keine funktioniert!
Am besten du sprichst ma mit deinem Vermieter, wenn ihr ja so ein lockeres Verhältnis habt...


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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 02.09.2008, 12:15

Zitat:
Zitat von compr00t Beitrag anzeigen
um diese fragen eindeutig zu klären, suchst du dir am besten einen Anwalt oder ein Anwaltenforum.. denn nur dieser kann dir die fragen eindeutig beantworten!

Aber ich würde sagen Telefon und TV steht dir zu, da du das Haus ja gekauft hast und diese Anschlüsse gesehen hast.
Man kann dir ja auch nicht ein Haus mit 3 Toiletten verkaufen und keine funktioniert!
Am besten du sprichst ma mit deinem Vermieter, wenn ihr ja so ein lockeres Verhältnis habt...
Ich denke für ein Anwälteforum ist diese Frage dann doch zu Banal.

Zudem hat hier sicher der ein oder andere genug Lebenserfahrung um mir eine klare Antwort zu geben.

Gekauft habe ich übrigens nichts, sondern gemietet.

Und mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen. Er ist jedoch der Meinung im Recht zu sein. Des isch des Problem.

Trotzdem Danke für deine Einwürfe.


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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 02.09.2008, 12:27

Was steht im Mitvertrag?

Bei uns war TV- und Phone erwähnt und das der Hausbesitzer (- Verwaltung) sich darum kümmert.

und sonst ruf beim Mieterbund an die helfen.

ps wenn der Vormieter da rumgebastelt hat - Mängelrüge an Vermieter (geht auch bis 3 Wochen nachträglich).
   
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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 02.09.2008, 13:02

Bin kein Fachmann, aber:

* ob das Telefon 1 Tag oder 3 Jahre nicht gelöst war, ist irrelevant. Idr wird hausintern nie was geändert. Die Swisscom deaktviert den Anschluss softwaremässig in der Telefonzentrale, und da können sie ihn auch wieder aktivieren. Falls was herumgebastelt wurde hausintern, ist das nicht Dein Problem, sondern das des Vermieters.

* Das Gleiche beim TV. Der Vermieter ist zuständig, dass alles ordnungsgemäss funktioniert. Falls Dein Vormieter da was gebastelt hat, ist das ein versteckter Mangel, und das muss meiner Meinung nach der Vermieter richten lassen.

Aber: ich empfehle Dir, wenn Du eh kein Internet oder Telefon über CATV hast, gleich ne SAT-Schüssel zu nehmen. Bessere Qualität, günstigerer Preis.
Aber: Wenn Du im Mietvertrag inkl. RTV hast, musst Du dies beim Vermieter schriftlich melden, er darf Dir nicht etwas verrechnen, was Du nicht hast/möchtest.


Gruess
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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 02.09.2008, 13:57

Herzlichen Dank für eure Antworten. Werde heute Abend im Mietvertrag nachschauen. So wie mir ist, muss ich in den Nebenkosten nämlich TV Kosten von 5.- Fr / Monat bezahlen. Somit muss die Dose auf den Vermieter gehen nicht auf mich.

Bei der Swisscom ist leider nichts Softwaremässig deaktiviert. Die Dame hat mir auch eine neue Nummer zugewiesen, meinte aber, dass ich um den Elektriker nicht drum rum komme.


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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 02.09.2008, 16:30

" Mein Vermieter meinte darauf, dass mein Vormieter darauf bestanden hätte, vor der Wohnungsabgabe nochmals an der TV Dose was zu basteln.

Natürlich liess mein Vermieter gleich einen Elektriker kommen, doch tata auch diese Rechnung will er mir auferlegen. "

Meiner Meinung nach geht diese Rechnung an den Vormieter. Was aber nicht Dein Problem ist.

Die Telecom ist zuständig für ihr Telefonnetz und hat dafür zu sorgen, dass es einwandfrei funktioniert. Schliesslich zahlst Du ja Anschlussgebühren.
Auch diese Rechnung dürfte an den Vormieter gehen, wenn er was an der Verkabelung was geändert hat.

Ein Vormieter hat eine Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben. Zudem in dem Zustand, wie er sie angetreten hat.

Dies wäre meine Meinung zu diesem Fall.


Sollte ich etwas falsches geschrieben haben, so möge man mich korrigieren und aufklären. Danke.
   
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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 03.09.2008, 10:58

Aussage meiner Freundin (war 5 Jahre beim HEV HEV Schweiz: Aktuell):

1. Da schon so lange keine Anschluss mehr bestand, ist es kaum mehr möglich, einen alten Anschluss zu reaktivieren.
Dies wäre nur möglich, wenn dir oder deinem Vermieter der Name oder die Nummer des letzten Mieters bekannt ist, welcher als letzter einen aktiven Anschluss hatte. Nur mit diesen Angaben könnte die Swisscom den Anschluss wieder finden.

2. Die defekte TV-Dose ist ein versteckter Mangel, welcher bei der Besichtigung nicht entdeckt werden kann. Diesen kannst du bis zwei Wochen nach Einzug schriftlich bei deinem Vermieter rügen. Ob er dann die Kosten in der Schlussabrechnung deinem Vormieter verrechnet, kann dir egal sein.
Falls du den Mangel nicht rügst, kann dein Vermieter die Instandsetzung der TV-Dose als kleinen Unterhalt (bis 150.-) dir verrechnen.
   
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Standard AW: Rechte und Pflichten als Mieter - 03.09.2008, 11:07

Zitat:
Zitat von Morty Montana Beitrag anzeigen
Aussage meiner Freundin (war 5 Jahre beim HEV HEV Schweiz: Aktuell):

1. Da schon so lange keine Anschluss mehr bestand, ist es kaum mehr möglich, einen alten Anschluss zu reaktivieren.
Dies wäre nur möglich, wenn dir oder deinem Vermieter der Name oder die Nummer des letzten Mieters bekannt ist, welcher als letzter einen aktiven Anschluss hatte. Nur mit diesen Angaben könnte die Swisscom den Anschluss wieder finden.
Soweit so gut. Der Elektriker meinte am Telefon er würde das KOSTENLOS machen, da er sowieso an den Verteilerkasten muss diese Woche. Einziger Nachteil. Ich kann nicht bestimmen, wann das ist, allerdings mit Sicherheit noch diese Woche.


Zitat:
Zitat von Morty Montana Beitrag anzeigen
2. Die defekte TV-Dose ist ein versteckter Mangel, welcher bei der Besichtigung nicht entdeckt werden kann. Diesen kannst du bis zwei Wochen nach Einzug schriftlich bei deinem Vermieter rügen. Ob er dann die Kosten in der Schlussabrechnung deinem Vormieter verrechnet, kann dir egal sein.
Falls du den Mangel nicht rügst, kann dein Vermieter die Instandsetzung der TV-Dose als kleinen Unterhalt (bis 150.-) dir verrechnen.
Da ich bereits in der 5ten Mietwoche bin, bin ich rein rechtlich gesehen wohl zu spät. Ich Depp hätte die Dose halt schon früher reparieren lassen sollen.


Trotzdem danke für die kompetenten Antworten.


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