AHV - Anspruch auf Familienzulagen (10 Sekunden für eine online Suche ... bitte selber nachlesen, Links inside)
Und was jetzt? Bei der nächsten (zuständigen) AHV Stelle (als Beispiel) konkret (d.h. alle Unterlagen wie Ausweise, Anstellungsunterlagen usw. vorbereitet) anfragen .
1A vorbereitet sein, und zwar 1A so, wie das hier (Schweiz) vor ca. 20 - 25 Jahren "noch üblich" war :-}
Mit der entsprechenden Antwort (falls in einem "Rutsch" klärbar) zum Arbeitgeber.
WEIL: der Arbeitgeber erhält Kinderzulagen bei seiner AHV Abrechnung (steht auch alles im Web) gutgeschrieben. Solange dem so ist, muss er die auch weitergeben.
Wäre was anders, müsste das die zuständige AHV Zweigstelle wissen ...
CU
Demo
(no facebook, dafür schnell bei 08/15 "relevant für's wahre Leben") ;-}