Irgendie fällt mir keine Antwort mehr ein, aber irgendwie müssen wir ja weiterkommen:
Homo-Ehen, die in den Niederlanden geschlossen wurden, machen die Ehepartner nicht zu Ehegatten im Sinne des EU-Rechts. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes aus Taiwan gegen die Stadt Pforzheim ab.
Homo-Ehe gibt Ausländern keine Zusatzrechte:
Der in Pforzheim wohnende Kläger hatte einen Niederländer geheiratet und anschließend vergeblich eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach EU-Recht beantragt. Das Gericht begründete sein Urteil (Az: 2 K 1420/03) damit, dass der Begriff "Ehegatte" nach einer EU-Vorschrift von den Rechtsvorstellungen in allen Mitgliedstaaten abhänge. In den meisten EU-Staaten sei eine gleichgeschlechtliche Ehe aber nicht möglich. Eine Ausnahmen bilden Belgien und die Niederlande.
In Deutschland können homosexuelle Paare nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Daher sei eine in Holland geschlossene Homo-Ehe aufenthaltsrechtlich wie eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu behandeln. Ausländer mit einer eingetragene Lebenspartnerschaft genießen jedoch in Deutschland weniger Rechte, als wenn sie verheiratet wären. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Verwaltungsgericht eine Berufung und eine Sprungrevision gegen das Urteil zugelassen.
Quelle:
http://www.tagesschau.de
Cello