Zitat:
Original geschrieben von Cello Zitat aus einem Newsletter:
"Office 2003 Standard Student License [Microsoft], WIN2000(SV3)-XP, Schule -V. , Englisch und Deutsch
Diese vergünstigte Version ist Schülern und Lehrern vorbehalten. Bitte gültigen Schulnachweis einreichen!
Enthält: Word 2003, Excel 2003, Outlook 2003, PowerPoint 2003
ACHTUNG: Diese Version kann neu auf bis zu 3 Rechnern (im gleichen Haushalt) installiert werden!"
Die EULA ist geanu das , was ich gesucht und nicht gefunden habe. Das Produkt halte ich leider noch nicht in den Händen
Oder hat das mit Schullizenzen zu tun?
Ich kann mir aber gerade das nicht vorstellen, da eine Lehrperson seine Kursunterlagen wohl kaum auf 3 verschiedene Rechner innerhalb des gleichen Haushaltes vorbereitet.
Cello |
Das mit der SSL-Lizenz werde ich mal klären...
Hier ein Auszug der EULA meiner Office System 2003 Version:
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-SOFTWARE
WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und Microsoft Corporation für die diesem EULA beiliegende Microsoft-Software, die dazugehörige Medien und internetbasierte Dienste von Microsoft umfasst ("Software"). Dieser Software liegt möglicherweise eine Ergänzungsvereinbarung oder ein Nachtrag zu diesem EULA bei. INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES EULAS GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE SICH DAMIT NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER ZU VERWENDEN. SIE KÖNNEN SIE JEDOCH GEGEBENENFALLS GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER SIE SIE ERHALTEN HABEN.
1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die folgenden Rechte:
1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt,
(a) eine Kopie der Software auf einem PC oder einem anderen Gerät zu installieren und zu verwenden und
(b) eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch die Hauptbenutzerin oder den Hauptbenutzer der ersten Kopie der Software zu installieren.
1.2 Alternative Rechte für Speicherung/Netzwerkverwendung. Als Alternative zu Abschnitt 1.1(a) sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einer Netzwerk-Speichervorrichtung, wie z. B. einem Servercomputer, zu installieren und einem Zugriffsgerät, wie z. B. einem PC, zu erlauben, auf diese lizenzierte Kopie der Software über ein privates Netzwerk zuzugreifen und sie zu verwenden. Sie müssen für jedes zusätzliche Gerät, das auf die auf der Netzwerk-Speichervorrichtung installierte Software außer wie in Abschnitt 1.4 dieses EULAs gestattet zugreift und sie verwendet, eine Lizenz für die Software erwerben.
1.3 Lizenzgewährung für Remote Desktop. Sie sind berechtigt, Remote-Zugriffstechnologien, wie etwa die Remote Desktop-Features in Microsoft Windows oder NetMeeting, zu verwenden, um auf Ihre lizenzierte Kopie der Software zuzugreifen und sie zu verwenden, vorausgesetzt, dass nur die Hauptbenutzerin oder der Hauptbenutzer des Geräts, das die Remote Desktop-Sitzung hostet, mit einem Remote-Zugriffsgerät auf die Software zugreift und sie verwendet. Diese Remote Desktop-Rechte gestatten Ihnen nicht, die Software gleichzeitig sowohl auf dem Gerät, das die Remote Desktop-Sitzung hostet, als auch auf dem Zugriffsgerät zu verwenden.
1.4 Lizenzgewährung für Remote Assistance. Sie sind berechtigt, einem beliebigen Gerät zu gestatten, auf Ihre lizenzierte Kopie der Software nur zu dem Zweck, Ihnen technischen Support und Wartungsdienste bereitzustellen, zuzugreifen und sie in diesem Sinne zu verwenden.
1.5 Lizenzgewährung für Medienelemente. Die Software enthält möglicherweise bestimmte Fotografien, ClipArt, Shapes, Animationen, Töne, Musik und Videoclips, die in der Software für eine Verwendung durch Sie gekennzeichnet sind (zusammen "Medienelemente"). Sie sind berechtigt, die Medienelemente zu kopieren und zu ändern und sie zusammen mit Ihren Änderungen als Teil Ihrer Softwareprodukte und Dienstleistungen, einschließlich Ihrer Websites, zu lizenzieren, anzuzeigen und zu vertreiben, aber Sie haben keine Lizenz, Folgendes zu tun:
• Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Medienelemente eigenständig oder als Teil einer Sammlung, eines Produkts oder einer Dienstleistung zu verkaufen, zu lizenzieren oder zu vertreiben, wenn die Medienelemente den primären Wert des Produkts oder der Dienstleistung darstellen.
• Sie sind nicht berechtigt, Kunden Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung Rechte zur Lizenzierung oder zum Vertrieb der Medienelemente zu gewähren.
• Sie sind nicht berechtigt, jegliche Medienelemente, die Darstellungen von erkennbaren natürlichen Personen, Regierungen, Logos, Initialen, Emblemen, Marken oder juristischen Personen enthalten, für kommerzielle Zwecke oder auf eine Weise zu lizenzieren oder zu vertreiben, die ausdrückt oder nahe legt, dass ein Produkt, eine Dienstleistung, eine juristische Person oder eine Aktivität empfohlen wird oder eine Verbindung mit ihm/ihr besteht.
(...)
14. SOFTWAREÜBERTRAGUNG. Intern. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie der Software auf ein anderes Gerät zu übertragen. Nach der Übertragung sind Sie verpflichtet, die Software vollständig von dem vorherigen Gerät zu entfernen. Übertragung an Dritte. Wenn Sie die Person sind, die die Software ursprünglich lizenziert hat, sind Sie berechtigt, dieses EULA, diese Software und (sofern vorhanden) das Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat) einmalig und dauerhaft an einen anderen Endbenutzer zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der Software zurück. Diese Übertragung muss alle Bestandteile der Software enthalten (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs und gegebenenfalls des Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat)). Diese Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der die Software erhält, allen Bestimmungen des EULAs zustimmen.
(...)
Viele Grüße
Dieter