Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitszeit und Überstunden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Arbeitszeit und Überstunden

    Hallo Zusammen

    Da ich mich im Rahmen eines Auftrages mit den Themen Arbeitszeit und Überzeit befasst habe, dachte ich einiges daraus könnte auch für einige von Euch von Interesse sein.

    Grundsatz: Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Also auch die Zeit die er nicht produktiv arbeitet. Z.B. Pausen, während der der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Oder auch der verlängerte Arbeitsweg, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten Arbeitsort arbeiten muss. Ebenso handelt es sich um Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers während seiner Freizeit an Vorträgen oder auch anderen Anlässen teilnimmt.

    Leistet der Arbeitnehmer Überstunden, von denen der Arbeitgeber nicht unbedingt weis, hat er diese Überstunden dem Arbeitgeber regelmässig zu melden. (z.B. monatlich) Sind die Überstunden dem Arbeitgeber bekannt und gibt es keine entsprechende Vertragsklausel, liegt es im Belieben des Arbeitnehmers, wann er diese geltend macht, solange sie nicht verjährt sind. (5 Jahre)

    Beachtet bitte, dass Überstunden und Überzeit rechtlich nicht das gleiche ist. Das wird oft verwechselt.
    Gruss
    Gandalf

  • #2
    AW: Arbeitszeit und Überstunden

    Zitat von Gandalf Beitrag anzeigen
    Beachtet bitte, dass Überstunden und Überzeit rechtlich nicht das gleiche ist. Das wird oft verwechselt.
    Was ist denn der rechtliche Unterschied zwischen Überzeit und Überstunden?
    Dass Überstunden verjähren hab ich gar nicht gewusst

    Kommentar


    • #3
      AW: Arbeitszeit und Überstunden

      Hallo swizz

      In der Schweiz gilt:

      Überstunden sind Arbeitszeit, welche über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden muss. Überstunden sind im OR (siehe OR 321c) geregelt und deren Entschädigung kann schriftlich geregelt werden.

      Überzeit ist Arbeitszeit, welche über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleistet werden muss. Überzeit ist im Arbeitsgesetz (s. Arbeitsgesetz Artikel 9, 12 und 13) geregelt und deren Entschädigung ist gesetzlich festgeschrieben. Überzeit sind also die Stunden, welche über die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden geleistet werden muss. (Wann Überzeit zulässig ist und wie viel, wird ziemlich kompliziert auch im Arbeitsgesetz geregelt)

      Ich stelle immer wieder fest, dass die OR-Vorschriften noch einigermassen bekannt sind aber die Vorschriften im Arbeitsgesetz oft nicht.

      Es ist schon richtig, auch der Anspruch aus Überstunden verjährt nach 5 Jahren.
      Gruss
      Gandalf

      Kommentar


      • #4
        AW: Arbeitszeit und Überstunden

        Danke Gandalf!
        Die 5 Jahre muss ich mir merken...
        Richte nicht zu vorschnell, damit Du Dich damit nicht selbst richtest!

        Kommentar


        • #5
          AW: Arbeitszeit und Überstunden

          Besten Dank für die Info, Gandalf!!!

          Kommentar


          • #6
            AW: Arbeitszeit und Überstunden

            Hallo Gandalf

            Besten Dank für die Info.
            Hab grad ne Zusatzfrage betreffend Überstunden.
            Bei uns hat grad ne Mitarbeiterin gekündigt und sie hat gesagt, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass sie die Überstunden nicht einziehen kann, sondern ausbezahlt wird. Ist das laut OR korrekt?
            Nimmt mich halt Wunder weil ich vielleicht auch bald in dieser Lage bin.
            Und wie sieht es mit den Ferien aus? Kannst Du da auch etwas dazu sagen. Ich bin der Meinung, dass die Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen.

            Gruss
            Erich

            Kommentar


            • #7
              AW: Arbeitszeit und Überstunden

              Bei uns ist auch einer gegangen. der mustte seine ferien beziehen, hat aber die überzeit bezahlt beckommen.

              Kommentar


              • #8
                AW: Arbeitszeit und Überstunden

                Zitat von HAMSTER Beitrag anzeigen
                Bei uns ist auch einer gegangen. der mustte seine ferien beziehen, hat aber die überzeit bezahlt beckommen.
                Ne, ich meinte, ob der Arbeitgeber verlangen kann, dass man die Überstunden absitzen muss, anstatt diese einzuziehen.
                Nehmen wir an, ich habe 2 Monate Kündigungsfrist. Noch 4 Wochen Ferien und 3 Woche Überstunden. Dann könnte ich theoretisch Ende Monat kündigen und muss mal genau noch 1 Woche arbeiten.

                Gruss
                Erich

                Kommentar


                • #9
                  AW: Arbeitszeit und Überstunden

                  Soweit mir ist darf der Arbeitgeber das nicht verlangen sondern du kannst drauf bestehen deine Zeit zu beziehen und früher zu gehen. aber die meisten die ich kenne die wollen eh durcharbeiten bis zum letzten tag und die ürzeit ausbezahlt bekommen.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Arbeitszeit und Überstunden

                    Zitat von Deepdiver Beitrag anzeigen
                    Hallo Gandalf

                    Besten Dank für die Info.
                    Hab grad ne Zusatzfrage betreffend Überstunden.
                    Bei uns hat grad ne Mitarbeiterin gekündigt und sie hat gesagt, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass sie die Überstunden nicht einziehen kann, sondern ausbezahlt wird. Ist das laut OR korrekt?
                    Nimmt mich halt Wunder weil ich vielleicht auch bald in dieser Lage bin.
                    Und wie sieht es mit den Ferien aus? Kannst Du da auch etwas dazu sagen. Ich bin der Meinung, dass die Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen.

                    Gruss
                    Erich
                    Hallo Deepdiver

                    Das OR (Art. 321c Abs. 3) lässt zu, dass Überstunden nicht abgegolten werden müssen oder zum Beispiel immer kompensiert oder ausbezahlt werden müssen. Das kann im Arbeitsvertrag oder auch im GAV geregelt werden.

                    Ansonsten ist es so, dass die Kompensation und der Zeitpunkt durch gegenseitige Vereinbarung zu regeln ist. Also keine Partei kann einseitig entscheiden. Eine Ausnahme gibt es z.B. bei der Freistellung eines Mitarbeiters nach erfolgter Kündigung und auch bei Kurzarbeit oder Annahmeverzug des Arbeitgebers.

                    Bitte beachtet, dass diese Vorschriften nur für Überstunden aber nicht für Überzeit gelten!

                    Beim Ferienanspruch hat das Bundesgericht entschieden, dass dieser Anspruch grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden darf. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er wegen der Stellensuche seine Ferien nicht beziehen kann oder der Arbeitgeber einen personellen Notstand nachweisen kann.
                    Gruss
                    Gandalf

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Arbeitszeit und Überstunden

                      Zitat von Deepdiver Beitrag anzeigen
                      Ne, ich meinte, ob der Arbeitgeber verlangen kann, dass man die Überstunden absitzen muss, anstatt diese einzuziehen.
                      Nehmen wir an, ich habe 2 Monate Kündigungsfrist. Noch 4 Wochen Ferien und 3 Woche Überstunden. Dann könnte ich theoretisch Ende Monat kündigen und muss mal genau noch 1 Woche arbeiten.

                      Gruss
                      Erich
                      Wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag oder im GAV gibt, ist das mit den Überstunden möglich. Ferien müssen in der Regel (wenige Ausnahmen) immer genommen (nicht ausbezahlt) werden.
                      Zuletzt geändert von Gandalf; 07.03.2007, 00:31.
                      Gruss
                      Gandalf

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Arbeitszeit und Überstunden

                        Vielen Dank Gandalf

                        ich war auch der Meinung, dass man die Überstunden ausbezahlen lassen kann, und nicht unbedingt diese abarbeiten muss. Der Arbeitnehmer ist dann eh nicht mehr motiviert und arbeitet auch dementsprechend.

                        @Hamster:
                        Ja, Du hast recht. Aber ich möchte nicht unbedingt länger arbeiten als es sein muss, wenn es mir hier nicht mehr gefällt.

                        Gruss
                        Erich

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Arbeitszeit und Überstunden

                          man MUSS im jahr 4 wochen ferien beziehen (nach suva). (soviel ich im kopf habe...)

                          allerdings, wenn du noch 4 wchen ferien hast und in drei monaten gehst, kannst du kaum 4 wochen einziehen.....ausser du hättest dann genau ein jahr gearbeitet.
                          nüx! punkt.
                          Informatiker # ITIL Foundation Certificate # dipl. Wirtschaftsinformatiker HF # MAS in Business Information Management FH

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Arbeitszeit und Überstunden

                            Zitat von chrisg84ch Beitrag anzeigen
                            man MUSS im jahr 4 wochen ferien beziehen (nach suva). (soviel ich im kopf habe...)

                            allerdings, wenn du noch 4 wchen ferien hast und in drei monaten gehst, kannst du kaum 4 wochen einziehen.....ausser du hättest dann genau ein jahr gearbeitet.
                            ...oder noch Ferien vom letzten Jahr

                            Ich habe ja auch nur ein Beispiel gemacht.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X