Da ich mich im Rahmen eines Auftrages mit den Themen Arbeitszeit und Überzeit befasst habe, dachte ich einiges daraus könnte auch für einige von Euch von Interesse sein.
Grundsatz: Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Also auch die Zeit die er nicht produktiv arbeitet. Z.B. Pausen, während der der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Oder auch der verlängerte Arbeitsweg, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten Arbeitsort arbeiten muss. Ebenso handelt es sich um Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers während seiner Freizeit an Vorträgen oder auch anderen Anlässen teilnimmt.
Leistet der Arbeitnehmer Überstunden, von denen der Arbeitgeber nicht unbedingt weis, hat er diese Überstunden dem Arbeitgeber regelmässig zu melden. (z.B. monatlich) Sind die Überstunden dem Arbeitgeber bekannt und gibt es keine entsprechende Vertragsklausel, liegt es im Belieben des Arbeitnehmers, wann er diese geltend macht, solange sie nicht verjährt sind. (5 Jahre)
Beachtet bitte, dass Überstunden und Überzeit rechtlich nicht das gleiche ist. Das wird oft verwechselt.
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