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Keine Ankündigung bisher.
Ausserordentlich amüsanter Artikel zum Thema "GEZ Gebühren auf Computer und Internet"
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Vor Kurzem hat die Billag (schweizer Pendant zu GEZ) noch verlauten lassen, dass für Computer mit Internetanschluss keine Gebühren fällig sind:
Werden Programme ab dem Internet via Modem und einem Computer gehört, so unterliegt dieser Empfang nicht der Meldepflicht.
Radio hören und fernsehen mit dem Computer
In diesen Tagen erhalten rund 3 Millionen Haushalte in der Schweiz die Gebührenrechnung für den Radio- und Fernsehempfang im 1.Quartal 2005. Mit der Rechnung verschickt Billag gleichzeitig einen Flyer mit Informationen zum Thema Radio hören und fernsehen mit dem Computer. Zudem gelten ab 1.1.2005 neue Regeln für Mahnungen und Betreibungen durch Billag.
Was haltet ihr davon?
bis bald
Kermit
PS: Gefunden auf Symlink, wo auch heftig Kommentiert wird!
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Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein privater, der kein Radio, aber zuhause ein PC mit einer Internetleitung von mind. ISDN hat, auf dem ein Windows System läuft, per 1.1.05 neu Radiogebühren bezahlen, da der Mediaplayer Bestandteil des Systems ist, auch wenn er es gar nicht dazu verwendet.
Fazit:
Auch wenn es sich nur um sehr geringe Gebühren handelt ( 14.10 / Monat), so finde ich das ganze recht unfähr. Wenn man z.B. den Mediaplayer nur dazu nutzt, lokale Dateien abzuspielen, muss man Gebüren bezahlen.
Aber wie sieht das in Unternehmungen aus? Wir können rein technisch Streaming empfangen aber in der Verordnung steht, dass das hören von Online Radio verboten ist.
Was macht man in so einem Fall?
Ich frag mich so oder so, warum diese Gebühren erhoben werden. Damit die staatlichen Medien genügend Geld dazu haben, den gleichen Mist zu produzieren wie die privaten Stationen. Bsp: Musicstar, Gothelfs Zeiten, DRS3, etc, etc"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989
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Original geschrieben von schubo
Ich frag mich so oder so, warum diese Gebühren erhoben werden. Damit die staatlichen Medien genügend Geld dazu haben, den gleichen Mist zu produzieren wie die privaten Stationen. Bsp: Musicstar, Gothelfs Zeiten, DRS3, etc, etc14. Die Programme sind nicht nach meinem Geschmack, deshalb bin ich nicht bereit, die Gebühren zu bezahlen.
Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn Ihnen die Programme nicht gefallen. Für Beschwerden über die Programme wenden Sie sich bitte an den zuständigen Programmveranstalter. Bei der SRG SSR idée suisse an die jeweilige Programmdirektion oder direkt an die Generaldirektion SRG SSR idée suisse, Tel. Nr. 031 350 91 11; Adresse: Giacomettistr. 3, 3006 Bern. www.srg-ssr.ch
DAS find ich ziemlich frech von der Billag!
bis bald
Kermit
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15. Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich das Fernsehgerät nur als Monitor für Videos und / oder Computerspiele benutze ?
Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig. Es reicht nicht, die Antenne abzuhängen oder das Gerät nicht an das Kabelnetz anzuschliessen. Nur wenn keinerlei funktionierende Antenneninfrastruktur (Satellitenspiegel, Zimmerantenne oder Kabelnetzanschluss) vorhanden ist, besteht für das Fernsehgerät keine Meldepflicht.
Kann man überhaupt DRS über Satelit empfangen? Spielt zwar eh keine Rolle. Guckst Du:
16. Warum muss ich Gebühren zahlen, wenn ich nur ausländische Programme mit der Satellitenschüssel konsumiere ?
Die Gebühr ist dem Bund dafür geschuldet, dass Programme empfangen werden. Welche Programme auf welchem Wege empfangen werden, spielt dabei keine Rolle (vgl. Frage 3 ).
Man sollte wirklich wieder mal über diesem Verein diskutieren!"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989
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Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig.
Zu denken gibt mir auch die Nummer 18:
18. Habe ich eine Gebührenreduktion zugute, wenn ich in einem Empfangsloch einzelne Programme nicht empfangen kann ?
Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Programme in einer bestimmten Qualität empfangen werden können. Die Gebühr kann somit nicht reduziert werden, wenn der Empfang einzelner Programme schlecht oder gar nicht möglich ist.
Hey, ich mach eine Website auf und verlange dann von der gesamten Schweizer Bevölkerung Geld, da ja rein technisch die meisten in der Lage sind, die Seite zu besuchen! Wer macht mit?
bis bald
Kermit
PS: Ich frage mich sowieso, ob es denn technisch eine so grosse Herausforderung ist, den TV-Konsum nach Verbrauch abzurechnen.
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@kermit. das mit der WEB Site hatte ich auch schon mal überlegt, aber dann WELTWEIT !!
es geht hier doch gar nicht darum das alles zu verstehen ob es SINN ergibt...
Wir haben es hier auch nicht mit Technikern oder Anwälten zu tun, es ist die eine oder andere Behörde, die uns einfach nur melken will.
Bei evtl. Aufsässigkeiten vom zu melkenden Volke aus erden dann einfach die entsprechenden §§ gebastelt, daß das auch alles so mit der Abzocke gehen kann.
Es geht also -mal wieder- NUR ums liebe Geld...
Vie können wir einer Behörde diesen Braten vermiesen ??
Mit der ZEIT !! Dann wird ein noch so saftiger Braten nur noch Madenfutter....
also mit Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und Widerspruch und ggf. mit Anwälten.
Vielleicht auch mal die Providerdarüber informieren, daß WENN denn Gebühren fällig werden würden eben einfach GEKÜNDIGT werde...
Ubnd damit könnten die ISP masiven Druck ausüben...
Warum sollten wir überhaupt -ja, auch WENN wir Radio via Stream nutzen- ZWEI mal Geld für diese EINE Leistung zahlen ??
Wehrt euch einfach MASSIV gegen das und es muß einfach finanziell unaktraktiv sein..... !!!
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Ein weiteres Beispiel für "Hurra, wir ziehen Gebühren ein"
Auszug aus einem Dokument der Pro Litteris:
Es wird nichts oder fast nichts urheberrechtlich Geschütztes vervielfältigt bzw. in einem internen
Netzwerk gespeichert und weiterverbreitet
Der Einwand, dass mit dem Photokopiergerät nichts oder fast nichts urheberrechtlich Geschütztes
vervielfältigt bzw. im betriebsinternen Netzwerk nichts oder fast nichts Geschütztes gespeichert und
weiterverbreitet wird, kann nicht berücksichtigt werden.
Zu GT 8 hat das Schweizerische Bundesgericht am 10. Februar 1999 ein Leiturteil (siehe www.prolitteris.ch
unter Nutzer, Informationsmaterial) gefällt. Im Entscheid wird ausgeführt, dass Kopiergeräte heute in
Betrieben sehr verbreitet sind. Manchem Nutzer sei gar nicht mehr bewusst, dass Rechte von Urhebern
betroffen sind, sobald er einen Text aus einer Zeitung, einer Zeitschrift oder einem Buch kopiert. Solche
Werknutzungen seien jedoch aus einem zeitgemässen Geschäftsbetrieb nicht mehr wegzudenken. Die
moderne Kopiertechnik werde auch für die betriebsinterne Dokumentation eingesetzt. Es liege auf der
Hand, dass dabei – bewusst oder unbewusst – in nicht unerheblichem Umfang urheberrechtlich geschützte
Werke vervielfältigt werden.
Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass jeder Betrieb, der über ein Kopiergerät verfügt und
vom Pauschaltarif erfasst wird, vergütungspflichtig ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der tatsächlich
hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Dies gilt selbst dann, wenn im Einzelfall während
des ganzen Jahres keine einzige Kopie aus einem urheberrechtlich geschützten Werk erstellt wird.
In Bezug auf GT 9 hat eine Untersuchung des unabhängigen Forschungsinstitutes I + G Infratest + GFK aus
dem Jahre 2002 ergeben, dass nicht nur Grossfirmen, sondern je nach Branche auch kleine und
mittelgrosse Firmen urheberrechtlich geschützte Werke in betriebsinterne Netzwerke einspeichern und
intern weiterverbreiten. Analog zum Urteil des Bundesgerichts vom 10. Februar 1999 ist ein Betrieb, der
über ein betriebsinternes Netzwerk verfügt und unter die Tarifpflicht gemäss GT 9 fällt, in jedem Fall
vergütungspflichtig, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Zahl der im betriebsinternen Netzwerk
gespeicherten und weiterverbreiteten urheberrechtlich geschützten Werke.
Quelle: http://www.prolitteris.ch/imad/pdfd/MB_GT8_GT9_D.pdf
Vielleicht wird irgendwann eine Gebühr auf Klopapier erhoben
Grs Jürg
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Stimmt, mit Pro Litteris ist das ja auch so ähnlich!
NIEMANDEM ist das logisch, aber es wird als Gesetz eingeführt!
Original geschrieben von sidi
Vielleicht wird irgendwann eine Gebühr auf Klopapier erhoben
Benutzen Sie Klopapier beidseitig und der Erfolg liegt auf der Hand!
bis bald
Kermit
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Ich finds toll!
In Zukunft müssen wir dann beim Autokauf 1000 CHF für Bussen drauflegen. Schliesslich fährt ja jedes Auto schneller als 50
Cello"Wenn sie das haben wollen, müssen sie bezahlen. Wenn sie es nicht haben wollen, bekommen sie es umsonst" - Harald Naegeli (Sprayer von Zürich)
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