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  • Namensrecht

    Hallo zusammen,

    was haltet ihr davon?

    Stempel:
    Deutsche Bischofs Konferenz Sekretariat
    Kaiserstrasse 161
    53113 Bonn

    Brief Kopf:
    Verband der Diözesen Deutschlands
    Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Internet-Adresse "benedikt16.diepage.ch"

    Sehr geehrter Herr (da meinte er mich),

    Sie zeichnen für die Top-Level-Domain "diepage.ch" verantwortlich, die Ihrerseits die Verwendung von Websites an Dritte anbietet.

    Unter der im Betreff angeführten Internetadresse erscheint eine Website, die kein Impressum aufweist. Der Inhaber dieser Website verwendet
    den Namen des derzeitigen Papstes als Domainnamen ohne hierzu befugt zu sein. Das Staatssekretariat des H1. Stuhls hat uns daher durch Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano beauftragt, der missbräuchlichen Verwendung des Papstnamens wirksam entgegenzutreten.

    Aus diesem Grunde dürfen wir Sie bitten, die vorgenannte Website wegen Verletzung des Namenrechtes des H1. Vaters zu löschen und uns die Anschrift des für die Website Verantwortlichen mitzuteilen.

    Für den Eingang der Bestätigung haben wir uns eine Frist bis zum 15.08.2005 gesetzt.

    Mit freundlichen Grüssen
    Im Auftrag

    Unterschrift

    Elmar Bahles

  • #2
    Ist "diepage.ch" ein Platzhalter? Habe keine solche Seite gefunden.

    Grs Jürg

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    • #3
      örgghh

      Jetzt soll dieser diabolisch grinsende Papst noch ne Webseite zieren? Wöörrgghhh................
      CCNA, CISS, MCSE, LPIC-1 .. CCNP in Arbeit
      642-812 / 640-801 / 642-551 / 642-502 / 70-292 / 70-215 / 70-270 / 70-216 / 70-217 / 70-218 / 70-219 / 70-224 / LPI 101 / LPI 102

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      • #4
        Hallo Sidi,

        Habe ich geändert, auf der Page ist eigentlich nichts zu sehen, nur auf der Startseite steht:

        PapaRatzi-Fan-Page

        *schmunzel

        Es geht nur um den Top-Level-Domain Namen:

        http://www.benedikt16.**.ch/


        Gruss Stefan

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        • #5
          ist schwer zu sagen. ich würde mich mit einem Rechtsverdreher kurzschliessen..
          ansonsten würde ich einen auf koorperation machen... sonst ziehst du bestimmt den kürzeren...
          Gruss
          IncSys


          the answer to life, the universe and everything = 42

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          • #6
            Ich würde auch nicht lange darauf herumreiten. Abschalten bedeutet in deinem Falle am wenigsten Ärger

            Es werden ja keine anderen Forderungen gestellt.
            Und da es sich bei der kritisierten Domain um eine Subdomain handelt, sollte das auch kein Problem sein.

            Du kannst die Subdomain ja als papratzi.diepage.ch laufen lassen und mangelnde Rechtschreibe-Kenntnisse angeben

            Cello
            "Wenn sie das haben wollen, müssen sie bezahlen. Wenn sie es nicht haben wollen, bekommen sie es umsonst" - Harald Naegeli (Sprayer von Zürich)

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            • #7
              Hi Cello,

              *schmunzel

              Es ist kein Problem die besagte Homepage zu löschen, mir geht es nur darum, ob man das vordern kann.

              Es könnte ja sein das der Inhaber der Homepage "Benedikt" heisst, und "16" Jahre alt ist ;-)

              Naja, wie dem auch sei ich werde die Homepage jetzt löschen.

              Gruss Stefan

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              • #8
                Naja, das ist wohl das beste was du machen kannst.
                Würdest bei einem Rechtsstreit sowieso den kürzeren ziehen.

                Ich hab mal von jemandem gehört, der die Domain "www.migrosoft.ch" gehostet hat.
                M$ Anwälte haben sich nicht lange bitten lassen...
                Das Leben ist ein scheiss Spiel, aber die Grafik ist genial!

                MCSA/M 2003 (70-270, 70-290, 70-291, 70-284)

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                • #9
                  Original geschrieben von abenz
                  Naja, das ist wohl das beste was du machen kannst.
                  Würdest bei einem Rechtsstreit sowieso den kürzeren ziehen.

                  Ich hab mal von jemandem gehört, der die Domain "www.migrosoft.ch" gehostet hat.
                  M$ Anwälte haben sich nicht lange bitten lassen...


                  Domain name:
                  migrosoft.ch

                  Holder of domain name:
                  Migros-Genossenschafts-Bund
                  Philipp Jacky
                  Limmatstrasse 152
                  CH-8005 Zürich
                  Switzerland
                  Muss jetzt die Migros zittern?

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                  • #10
                    Ich weiss nicht, ob dieser Name geschützt ist. bzw. geschützt werden kann.
                    Ich habe mal gehört, dass jede Web-Site ein Impressum, in welchem der Verantworliche vermerkt ist enthalten muss.
                    Meiner Meinung nach (ich bin aber kein Anwalt) haben die Jungs einen ziemlich kurzen Spiess.
                    Ich würde wahrscheinlich nichts unternehmen und mal der Dinge harren, die da kommen.
                    Wenn Du nicht so starke Nerven hast, kannst Du ja mal die Seite ausschalten und das entsprechend mitteilen.
                    Die Forderung nach dem Namen des Verantwortlichen würde ich auf alle Fälle mal ignorieren. Wenn die Drohungen dann massiver werden, kannst Du ja immer noch überlegen, ob Du den Namen preisgeben möchtest. Auf alle Fälle zuerst mal auf mindestens so scheiheilig machen, wie das Schreiben daher kommt.
                    Entscheiden musst Du allerdings selber.

                    Grs Jürg

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                    • #11
                      Original geschrieben von sidi
                      ........so scheiheilig machen, wie das Schreiben daher kommt.

                      Grs Jürg

                      Abwarten hängt vom Inhalt ab, wenn du dort die aktuellsten "Anekdoten" des "Papas" hostest, wird der Lärm sicher lauter

                      Allerdings hat sidi schon recht, wenn du auf etwas "Risiko" stehst, warum nicht warten und schauen, wie die zweite "Abmahnung" daherkommt.

                      Ob eine Chance auf den Namen besteht, weiss ich auch nicht. Da du eine Subdomain verwendest wird die Sache auch nicht einfacher machen. Aber in deinem Fall dürfte sich ein Rechtsstreit wohl kaum lohnen

                      Cello
                      "Wenn sie das haben wollen, müssen sie bezahlen. Wenn sie es nicht haben wollen, bekommen sie es umsonst" - Harald Naegeli (Sprayer von Zürich)

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                      • #12
                        ich weiss nur wenn dein Server und der Domäne in der Schweiz ist, dann gilt Schweizerrecht und somit sind die deutschen Entscheide (zu Linkhaftung und Impressum) nicht rechtsbindlich.

                        Kenn aber das schweizer Gesetz zu wenig zu diesem Thema aber auf der Justizseite http://www.ofj.admin.ch/d/index.html gibts eine Ansprechperson für "Rechtsinformatik und Informatikrecht" - vielleicht wissen die weiter einfach mal per email oder so anfragen
                        Wenn man alles ausgeschaltet hat, was unmöglich ist, bleibt am Ende etwas übrig, das die Wahrheit enthalten muss

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                        • #13
                          Hallo sidi, "Xheon"

                          Die Benutzerdaten darf ich gar nicht rausgeben, so viel ich weiss müsste dann schon ein Gerichtsbescheid ins Haus flattern.

                          Und das Schweizerrecht gilt auf jeden Fall! ;-)

                          Ein Impressum muss nur dann angegeben werden, wenn die Entsprechende Seite kommerziell ist, so auf jeden fall in Deutschland.

                          Werde dem "Herrn" jetzt mal ein Mail schicken mit der Info das die Homepage meinerseits gelöscht wurde.

                          Gruss Stefan

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                          • #14
                            Original geschrieben von Cello

                            Abwarten hängt vom Inhalt ab, wenn du dort die aktuellsten "Anekdoten" des "Papas" hostest, wird der Lärm sicher lauter

                            Allerdings hat sidi schon recht, wenn du auf etwas "Risiko" stehst, warum nicht warten und schauen, wie die zweite "Abmahnung" daherkommt.

                            Ob eine Chance auf den Namen besteht, weiss ich auch nicht. Da du eine Subdomain verwendest wird die Sache auch nicht einfacher machen. Aber in deinem Fall dürfte sich ein Rechtsstreit wohl kaum lohnen

                            Cello
                            Wenn die Seite nicht einem selber gehört, fragt sich ob sich der "Kick" lohnt.

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                            • #15
                              Mir würde es weniger um den Kick gehen. Aber wenn ich solche Sachen lese, krieg ich instinktiv einen Krampf im rechten Mittelfinger.

                              Grs Jürg

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