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Namensrecht

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  • #16
    Original geschrieben von sidi
    Mir würde es weniger um den Kick gehen. Aber wenn ich solche Sachen lese, krieg ich instinktiv einen Krampf im rechten Mittelfinger.

    Grs Jürg


    Wenns meine Domain gewesen wäre, hätte ich mich auch bockig gezeigt. Aber wenn man Serverplatz vermietet, lohnt sich der Aufwand kaum.

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    • #17
      So, jetzt also die Antwort vom Rechtsanwalt.

      Sehr geehrter Herr Messmer

      Besten Dank für Ihre untenstehende Anfrage.

      Der Namensschutz findet sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (kurz: ZGB)
      und zwar in Art. 29 ZGB.

      Dort steht in Absatz 2 folgendes geschrieben: "Wird jemand dadurch
      beeinträchtigt, dass ein anderer sich seinen Namen anmasst, so kann er auf
      Unterlassung dieser Anmassung sowie bei Verschulden auf Schadenersatz und,
      wo die Art der Beeinträchtigung es rechtfertigt, auf Leistung einer
      Geldsumme als Genugtuung klagen."

      Geschützt wird in erster Linie der Familienname, der Vorname, aber auch ein
      Pseudonym, wie "benedikt16". Letzteres allerdings nur, wenn es eine gewisse
      Originalität und Bekanntheit hat, die Person also genügend individualisiert
      ist, was bei "Benedikt16" meines Erachtens der Fall sein dürfte.

      In der Praxis werden in der Regel vor allem Namensanmassungen im
      Geschäftsverkehr eingeklagt. Es geht dabei vor allem darum, dass eine Person
      unbefugterweise einen Namen verwendet, um sich dadurch gewisse Vorteile zu
      verschaffen.

      Damit sich jemand gegen eine Namensanmassung wehren kann, muss er dadurch in
      seinen schützenswerten Interessen verletzt sein. Das können
      vermögensrechtliche, aber auch ideelle Interessen sein. Ein ideelles
      Interesse liegt vor, wenn jemand durch die Verwendung seines Namens in eine
      gar nicht vorhandene Beziehung zu Personen oder Sachen gebracht wird, die er
      ablehnt (und vernünftigerweise auch ablehnen darf).

      Vorliegend stellen sich aus juristischer Sicht gleich mehrere Fragen, deren
      Beantwortung jedoch den Rahmen dieser kostenlosen Antwort sprengen würde.
      Z.B. Darf der Verband der Diözesen Deutschlands überhaupt eine
      Namensverletzung einklagen? Welches Recht kommt zur Anwendung? usw.

      Die Webseite http://www.benedikt16.**.ch/, welche sich als
      PapaRatzi-Fan-Page ausgibt ist unvollständig, d.h. Inhaltslos. Der Name
      "PapaRatzi" dürfte noch keine Namensverletzung darstellen. Das Ganze hat
      einen eher humorvollen Charakter ohne jedoch die Person oder den Namen
      "benedikt" zu verunglimpfen.

      Aus meiner Sicht verwenden Sie im jetzigen Zeitpunkt [27.07.2005, 10.30 Uhr]
      den Papstnamen nicht missbräuchlich. Sollte sich der Verband nochmals an Sie
      wenden, so verlangen Sie einerseits eine schriftliche Legitimation bzw.
      Abtretungserklärung, aus der klar hervorgeht, dass der amtierende Papst den
      besagten Verband damit beauftragt hat, der missbräuchlichen Verwendung des
      Papstnamens wirksam entgegenzutreten. Andererseits lassen Sie sich
      schriftlich erklären, worin überhaupt die missbräuchlichen Verwendung des
      Papstnamens liegt.

      Weder "Benedikt" noch die Zahl "16" können für sich ein
      Ausschliesslichkeitsrecht beanspruchen (es sind alsdann auch keine
      eingetragenen Markennamen usw.), sondern die Begriffe gelten als Gemeingut.

      Zurück zu Ihrer Frage, gestützt auf meine bisherigen Ausführungen und den
      mir vorliegenden (wenigen) Angaben, darf der Verband der Diözesen
      Deutschlands im jetzigen Zeitpunkt nichts von Ihnen fordern.

      Ich hoffe, vorerst mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe

      mit freundlichen Grüssen

      lic. iur. Michel Rohrer
      Leiter Rechts- und Finanzabteilung
      Mitglied der Geschäftsleitung

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      • #18
        Danke für das Feedback ist, sehr interessant diesen Antwort zu lesen und was wirst du jetzt tun?
        Wenn man alles ausgeschaltet hat, was unmöglich ist, bleibt am Ende etwas übrig, das die Wahrheit enthalten muss

        Kommentar


        • #19
          Hallo Xheon,

          Ich werde die Homepage löschen, da ich eigentlich nur eine Bestätigung von einer Rechtsperson wollte die mir das sagt was ich vermutet habe. ;-)

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          • #20
            Interessante Ausführung.
            Ich finde die Forderung nach einer Löschung der Website doch ziemlich anmassend. Ist jetzt die katholische Kirche für die Zensur im Internet zuständig? Wir sind doch nicht im Mittelalter.
            Entgegenkommenderweise könntest Du ja auch einfach den Hostnamen ändern z.B. auf ben16.diepage.ch. Allein dafür würde ich schon eine schriftliche Verdankung einfordern .

            Grs Jürg

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            • #21
              Mach einfach Benedik17 draus
              "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pac-Man das getan, würden
              wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören"
              Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

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              • #22
                Oder benniderpapst

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