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Informatiker mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Services - bin noch unschlüssig

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  • Frage: Informatiker mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Services - bin noch unschlüssig

    Guten Morgen zusammen

    Ich möchte gerne eine Weiterbildung machen, bin mir aber noch nicht 100% schlüssig, ob ich die richtige Wahl getroffen habe.

    Zuerst zu meinen Eckdaten:
    - Habe KV-Lehr abgeschlossen (ohne BM)
    - Habe den ICT Supporter SIZ bestanden
    - Arbeite seit 4 Jahren im PC-Support Bereich (1. und 2. Level Support) in einer Grossfirma.

    Ich dachte mir, der Informatiker mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Services, wäre etwa die nächste Wahl als Weiterbildung für mich. Ev. nach bestandenen Prüfungn noch den Eidg. Dipl. Informatiker.

    Gibt es Leute von euch, die mir da zustimmen oder sogar davon abraten würden und ev. einen anderen Vorschlag haben?

  • #2
    AW: Informatiker mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Services - bin noch unschlüssig

    Kann man überhaupt ohne eine Informatiker-Lehre einen Fachausweis machen? Zählt ein ICT Supporter SIZ gleich viel wie eine Lehre?
    Freelance Web Developer (SAAS Anwendungen, Webauftritte und mehr)
    Status: Frei - Aufträge gesucht
    Twitter: @Xarem (twitter.com/Xarem)

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    • #3
      AW: Informatiker mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Services - bin noch unschlüssig

      Das habe ich natürlich abgeklärt. Es braucht mind. ein eidg. Diplom (wie meine KV-Lehre) und zusätzlich mind. 4 Jahre Berufspraxis in Informatik, was ich auch habe.

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      • #4
        AW: Informatiker mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Services - bin noch unschlüssig

        Was?! Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich Maurer gelernt und dann paar Jahre gearbeitet. Die Berufsschule für Informatiker ist sowieso ein Witz meiner Meinung nach ...
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        • #5
          AW: Informatiker mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Services - bin noch unschlüssig

          Nur, damit nichts falsches verstanden wird:......

          Voraussetzung/Vorbereitung
          Zur Schlussprüfung wird zugelassen, wer:
          a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatiker/in nachweisen kann und über mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Informatik verfügt,
          oder
          b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann und über mindestens vier Jahre Berufspraxis in der Informatik verfügt,
          oder

          c) mindestens sechs Jahre Berufspraxis in der Informatik nachweist.

          Gemäss: Link

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